Nachprüfung beim Amtsarzt
Verfasst: 12. Mär 2026, 12:09
Hallo,
Seit November 2023 bin ich u.a wegen Long Covid zur Ruhe gesetzt worden.
Jetzt steht eine Überprüfung beim Amtsarzt an.
Damit habe ich gerechnet und das ist soweit auch okay-
Was mich aber etwas erschreckt ist der Passus meines Dienstherrn im Anschreiben an den Arzt. In dem wird mitgeteilt, dass mir alternativ eine geringerwertige Tätigkeit
Übertragen werden kann, wenn Verwendung nicht möglich sei. Und wenn diese Zunge beißt nach Paragraph 46 Absatz 2BBG.
Da war ich jetzt schon ziemlich erstaun. Ich bin Betriebsprüfer bei der Rentenversicherung.
Schätze meine Arbeitsfähigkeit auf ca. 10h die Woche ein. Als Prüferin traue ich mir den Job überhaupt nicht mehr zu.
Vor der Krankheit habe ich 30h/Woche gearbeitet.
Bei uns muss man mind. 20/h Teilzeit arbeiten weniger geht nicht.
1.) kann ich mir keine Tätigkeit vorstellen, wie mein prüf bietet, die ich ausführen könnte, vermute, man würde mich ja nicht plötzlich nach Berlin in den Innendienst verweisen können?
2.) wenn ich mich zusammenreißen und für eine gewisse Zeit 20 Stunden die Woche arbeiten- um den Teilzeitrichtlinien gerecht zu werden- ich hätte ja viel weniger Einkommen als vorher und als jetzt mit der Pension. Und meine Pensionsansprüche würden dann ja noch weiterschrumpfen!
Ich bin da jetzt ehrlicher Weise etwas sprachlos.
Ist das jemandem in der Form von euch schon einmal passiert? Das eine geringer wertige Tätigkeit angenommen werden musste?
Dachte eigentlich, wenn ich Dienstunfähig bin dann bin ich nicht verweisbar.
Kenne ich sonst nur aus schlechten Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen für Angestellte.
Seit November 2023 bin ich u.a wegen Long Covid zur Ruhe gesetzt worden.
Jetzt steht eine Überprüfung beim Amtsarzt an.
Damit habe ich gerechnet und das ist soweit auch okay-
Was mich aber etwas erschreckt ist der Passus meines Dienstherrn im Anschreiben an den Arzt. In dem wird mitgeteilt, dass mir alternativ eine geringerwertige Tätigkeit
Übertragen werden kann, wenn Verwendung nicht möglich sei. Und wenn diese Zunge beißt nach Paragraph 46 Absatz 2BBG.
Da war ich jetzt schon ziemlich erstaun. Ich bin Betriebsprüfer bei der Rentenversicherung.
Schätze meine Arbeitsfähigkeit auf ca. 10h die Woche ein. Als Prüferin traue ich mir den Job überhaupt nicht mehr zu.
Vor der Krankheit habe ich 30h/Woche gearbeitet.
Bei uns muss man mind. 20/h Teilzeit arbeiten weniger geht nicht.
1.) kann ich mir keine Tätigkeit vorstellen, wie mein prüf bietet, die ich ausführen könnte, vermute, man würde mich ja nicht plötzlich nach Berlin in den Innendienst verweisen können?
2.) wenn ich mich zusammenreißen und für eine gewisse Zeit 20 Stunden die Woche arbeiten- um den Teilzeitrichtlinien gerecht zu werden- ich hätte ja viel weniger Einkommen als vorher und als jetzt mit der Pension. Und meine Pensionsansprüche würden dann ja noch weiterschrumpfen!
Ich bin da jetzt ehrlicher Weise etwas sprachlos.
Ist das jemandem in der Form von euch schon einmal passiert? Das eine geringer wertige Tätigkeit angenommen werden musste?
Dachte eigentlich, wenn ich Dienstunfähig bin dann bin ich nicht verweisbar.
Kenne ich sonst nur aus schlechten Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen für Angestellte.