Beihilfe während Elternzeit unterschiedliche Aussagen
Verfasst: 28. Jan 2026, 07:50
Hallo zusammen,
meine Frau, Beamtin Land NRW und ich Beamter Bund erwarten unser 1. Kind.
Folgende Situationen sind relevant:
- Meine Frau ist vollständig in Elternzeit (sowohl mit als auch ohne Elterngeld). Ich bleibe in Vollzeit
-Meine Frau arbeitet Teilzeit in Elternzeit (40%), Ich bleibe in Vollzeit
- Wir sind gemeinsam in Elternzeit (sowohl mit als auch ohne Elterngeld).
Meine Frau bezieht das Kindergeld und erhält demnach solange wie sie Besoldung bezieht den Familienzuschlag, für die Zeit ohne Besoldung erhalte ich den Zuschlag.
Wie ist die Beihilfe geregelt ? Laut der Beihilfestelle NRW wird meine Frau während der Elternzeit mit 70 % Beihilfe bei mir berücksichtigungsfähiger Angehöriger, da sie keine Besoldung erhält. Laut der Beihilfestelle Bund kann sie jedoch kein Berücksichtigungsfähiger Angehöriger werden, da sie in einem Dienstverhältnis steht. Beide beziehen sich auf 64 LBG. Was ist richtig und wie bekomme ich das geklärt? Da sich die Beihilfen scheinbar nicht einig sind ? Wo erhält unser Kind Beihilfe ?
Danke für die Hilfe!
meine Frau, Beamtin Land NRW und ich Beamter Bund erwarten unser 1. Kind.
Folgende Situationen sind relevant:
- Meine Frau ist vollständig in Elternzeit (sowohl mit als auch ohne Elterngeld). Ich bleibe in Vollzeit
-Meine Frau arbeitet Teilzeit in Elternzeit (40%), Ich bleibe in Vollzeit
- Wir sind gemeinsam in Elternzeit (sowohl mit als auch ohne Elterngeld).
Meine Frau bezieht das Kindergeld und erhält demnach solange wie sie Besoldung bezieht den Familienzuschlag, für die Zeit ohne Besoldung erhalte ich den Zuschlag.
Wie ist die Beihilfe geregelt ? Laut der Beihilfestelle NRW wird meine Frau während der Elternzeit mit 70 % Beihilfe bei mir berücksichtigungsfähiger Angehöriger, da sie keine Besoldung erhält. Laut der Beihilfestelle Bund kann sie jedoch kein Berücksichtigungsfähiger Angehöriger werden, da sie in einem Dienstverhältnis steht. Beide beziehen sich auf 64 LBG. Was ist richtig und wie bekomme ich das geklärt? Da sich die Beihilfen scheinbar nicht einig sind ? Wo erhält unser Kind Beihilfe ?
Danke für die Hilfe!