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Mindestversorgung + oder abzüglich Rente

Verfasst: 18. Dez 2025, 20:14
von Rudolf1982
Hallo Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zur Anrechnung von gesetzlicher Rente auf die Mindestpension.
Ich bin zwar noch 20 Jahre von der Pension weg, aber muss jetzt die Weichen in die richtige Richtung stellen und nicht in die Teilzeitfalle tappen. Ich hab also bislang ca. 16 Pensionsjahre erdient und würde im Optimalfall auf 30 kommen, aber das könnte mit 4 Kindern etwas in Stress ausarten. Daher überlege ich meine Stundenzahl niedrig zu halten, 4 Jahre früher zu gehen und die MIndespension zu nehmen.
Jetzt habe ich aus der gesetzlichen Rente noch einen Anspruch von Stand heute 300 Euro. Meine Frage wäre nun, ob die 300 Euro Rente auf die Berechnung der Mindestpension angerechnet werden.
Also wird so gerechnet (das wären die Zahlen wenn ich 2025 das 63. LJ vollendet hätte und in Pension gehen würde)?

23 Jahre = Pension mit Kinderzuschlag 2306 – 14,4 % =332,06 = 1973,94 Euro, aber Mindestpension 2204,18 Euro + gesetzliche Rente 300 Euro = 2504,18 Euro
Oder
23 Jahre = 2306 -14,4 % =1973,94 +gesetzliche Rente 300 Euro = 2273,94 Euro
Vielen Dank für eure Infos
Wäre toll wenn jemand die Rechtsgrundlage hätte
Grüße Rudolf

Re: Mindestversorgung + oder abzüglich Rente

Verfasst: 23. Dez 2025, 11:36
von Rorbert001
Die Mindestpension hat nach meiner Meinung den Nachteil, dass diese bei Auszahlung der Rente um diesen Betrag gekürzt wird. Die Mindestpension stellt nach meinem Wissen immer die "Höchstgrenze" dar und darüber hinaus erhällst du nichts. Allerdings, solltest du mal rechnen ob du zusammen mit den 16 Jahren und vier Mal Kindererziehungszuschlag über der Mindestversorgung liegst. Das ist aber individuell von deinem Dienstrang abhängig. Das könnte die Höchstgrenze deutlich verbessern und zur Anrechnung deiner Rentenzeiten führen. Allerdings würde diese Rente dann erst mit dem 67. LJ ausgezahlt werden (Wartezeit).

Re: Mindestversorgung + oder abzüglich Rente

Verfasst: 23. Dez 2025, 12:29
von Gertrud1927
Hallo
Es wird Deine erdiente Pension ausgerechnet.
Es wird Deine Höchstgrenzefür Versorgung mit Rente ausgerechnet.
Pension und Rente bekommst Du bis zu Deiner Höchstgrenze. Pension wird vielleicht gekürzt.
Dann wird geschaut ob Du zusammen erdiente Pension und Rente über der Mindestversorgung bist. Dann gibt es erdient und Rente.
Solltest Du aber unter der Mindestversorgung sein bekommst Du die Mindestversorgung.
Es heist ja auch Mindestversorgung.
In Beamten Versorgungsgesetz für Dein Land unter ---Zusammentreffen Pension und Rente--, Höhe des Ruhegehalts---.

Re: Mindestversorgung + oder abzüglich Rente

Verfasst: 23. Dez 2025, 15:12
von zeerookah
Noch ein Hinweis
Du bekommst von Deinen 300€ Rente von der DRV noch einen 8,75% Zuschuss (=26,25€) zu Deiner privaten Krankenversicherung.
Diese 8,75% werden nicht angerechnet oder von Deiner Pension abgezogen.

Re: Mindestversorgung + oder abzüglich Rente

Verfasst: 23. Dez 2025, 20:32
von AndyO
Da ist ja auch noch die "Kleinigkeit" mit der dauernden Dienstunfähigkeit. Sonst kommt man vorher nicht raus.