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Pensionierung wegen Krankheit
Verfasst: 18. Sep 2009, 11:47
von free
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen weil ich dazu einfach nichts finde.
Ich bin in Bayern verbeamtet. Nun wurde bei mir eine unheilbare Krankheit festgestellt, was evtl. dahin hinausläuft, dass ich dienstunfähig sein werde.
Nun habe ich im Beamtenversorgungsgesetz gelesen, dass man bei Dienstunfähigkeit Pension bekommt,wenn man mind. 5 Jahre Dienst geleistet hat.
Bei mir ist das so, dass ich mit Anwärterzeit auf 6 Jahre komme. Aber zählt diese überhaupt zur Dienstzeit dazu???
Danke für eure Antworten, ich mache mir wirklich Gedanken über meine finanzielle Zukunft.
Hallo
Verfasst: 26. Sep 2009, 13:20
von Jm010265
Hast Du auch Wehrdienst geleistet?
Ich hab nen Link da kannst Du Dir einen Vorläufigen Versorgungsbescheid raus lassen.
Zur Zeit ist die Mindestpension in BY 1359€uro.
Melde dich mal dann geb ich Dir den Link ich hab ihn gerde net zur Hand.
Viele Grüße Jm010265
Re: Hallo
Verfasst: 26. Sep 2009, 16:15
von Ossikind
Jm010265 hat geschrieben:.
Zur Zeit ist die Mindestpension in BY 1359€uro.
Wow, nicht schlecht.
Bundesbeamter bekommt Mindestpension 1195 €.
Wenn er halt die Jahre nicht hat.
Verfasst: 26. Sep 2009, 19:10
von free
Danke für die Info, hab dir eine pn geschickt.
Wie wäre das dann eigentlich mit der PKV? Muss ich dann den vollen Beitrag zahlen oder gibt es da einen Nachlass wie in der Anwärterzeit? Oder kann ich gar in die gesetzliche wechseln?
Fragen über Fragen...
P.S. Falls noch nicht geschehen und ihr gesund seid, macht eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Bei mir ist es zu spät, mich nimmt keine mehr.

Re: Hallo
Verfasst: 27. Sep 2009, 23:08
von Eisenbahner
Ossikind hat geschrieben:Jm010265 hat geschrieben:.
Zur Zeit ist die Mindestpension in BY 1359€uro.
Wow, nicht schlecht.
Bundesbeamter bekommt Mindestpension 1195 €.
Wenn er halt die Jahre nicht hat.
Du hast wohl noch alte Zahlen? Die Mindestversorgung beträgt seit 01.07. dieses Jahres
1365Euro für Ledige und
1435 Eur für Verheiratete
Beihlfe
Verfasst: 29. Sep 2009, 15:25
von Jm010265
Und weis jemand , wenn man mit Mindestpension verabschiedet wird, wie es mit der Krankenversicherung und der Beihilfe läuft??
MfG Jm010265
Verfasst: 14. Sep 2010, 09:03
von ulf
hallo,
beihilfe mit 70%,kasse mit 30 %.
Beitrag zur PKV muss man selbst zahlen.
Verfasst: 14. Sep 2010, 09:40
von _Kathi_
Zählt denn nun die Anwärterzeit mit rein oder nicht?
Und wenn man sich "nur" noch für 30 % privat versichern muss sinkt ja dann wohl eh der Beitrag bei der KV...
Verfasst: 22. Sep 2010, 08:58
von ulf
hallo,
es kommt auf die krankenversicherung an,ob die monatsbeiträge niedriger werden, weil sie ja auch nur noch mit 30% leisten muss.
meiner krankenkasse ist das scheiss egal,dort werden die beiträge nach lebensalter berechnet.
mfg ulf
Verfasst: 22. Sep 2010, 17:31
von Zollkodex-Ritter
ulf hat geschrieben:hallo,
es kommt auf die krankenversicherung an,ob die monatsbeiträge niedriger werden, weil sie ja auch nur noch mit 30% leisten muss.
meiner krankenkasse ist das scheiss egal,dort werden die beiträge nach lebensalter berechnet.
mfg ulf
Kann ich mir gar nicht vorstellen. Die Tarive sind in den PKVen derart ausgestellt, dass diese 50% eben nicht 50% sind, sondern 20%+30% sind. Gehe ich in Pension, fällt der 20%-Teil des Tarifes weg. Warum sollte eine PKV auch das selbe kosten, wenn sie nur noch 30% anstatt 50% erstattet? Kann ich mir nicht vorstellen.