Verwendungswechsel A11 Bundeswehr Zivil
Verfasst: 2. Nov 2025, 11:54
Guten Morgen,
am 01.01.2026 ist es endlich soweit und ich werde in den Geschäftsbereich Bundeswehr versetzt. Ich bin Beamter in der Besoldungsstufe A10.
Ich habe eine Frage, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
1. bei der damaligen Einstellung wurde mir gesagt, dass eine Beförderung auf A11 nach einem Jahr nach der letzten Beförderung möglich sei (frühestens 6 Monate nach Eintritt in die Bw). Damals hieß es, ein Verwendungswechsel sei bis A11 sei nicht mehr notwendig. Die neue AV Personalentwicklungskonzept finde ich leider im Netz nicht. Mir wird lediglich angezeigt, dass bis A11 ein Wechsel notwendig sei. Meine Sachbearbeiterin konnte mir bislang keine Rückmeldung geben. Wird meine aktuelle Tätigkeit bereits als Verwendung im Sinne des Verwendungswechsel berücksichtigt? Oder braucht es keine weitere Verwendung bis A11?
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße
am 01.01.2026 ist es endlich soweit und ich werde in den Geschäftsbereich Bundeswehr versetzt. Ich bin Beamter in der Besoldungsstufe A10.
Ich habe eine Frage, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
1. bei der damaligen Einstellung wurde mir gesagt, dass eine Beförderung auf A11 nach einem Jahr nach der letzten Beförderung möglich sei (frühestens 6 Monate nach Eintritt in die Bw). Damals hieß es, ein Verwendungswechsel sei bis A11 sei nicht mehr notwendig. Die neue AV Personalentwicklungskonzept finde ich leider im Netz nicht. Mir wird lediglich angezeigt, dass bis A11 ein Wechsel notwendig sei. Meine Sachbearbeiterin konnte mir bislang keine Rückmeldung geben. Wird meine aktuelle Tätigkeit bereits als Verwendung im Sinne des Verwendungswechsel berücksichtigt? Oder braucht es keine weitere Verwendung bis A11?
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße