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Amtsärztliche Untersuchung bei einer Kommune

Verfasst: 4. Okt 2025, 21:46
von Nemo
Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin muss bald zu einer amtsärztlichen Untersuchung, weshalb ich nervös bin. Mir wurde die Gallenblase vor einem halben Jahr entfernt. Nun möchte ich Fragen, ob dies ein Grund sein könnte, um die Übernahme in das Beamtenverhältnis zu verweigern. Im Anamnesebogen steht drin, dass Angaben zu Krankheiten der Gallenblase gemacht werden müssen. Da die Informationen über die Galle für die Untersuchung wichtig ist, habe ich die Befürchtung, dass es ein Ausschlusskriterium sein könnte. Habt ihr Erfahrungen mit einer solchen Situation oder kennt ihr Urteile bzw. Vorschriften zu diesem Thema?

Ich wäre für jede Information hilfreich.

Vielen Dank im Voraus.

Re: Amtsärztliche Untersuchung bei einer Kommune

Verfasst: 5. Okt 2025, 14:52
von Dienstunfall_L
Das lässt sich hier mit den vorhandenen Informationen nicht allgemein beantworten, denn sicherlich wird es eine Rolle spielen, was ursächlich für die Gallenoperation war. Eine entfernte Galle schließt per se keine Verbeamtung aus.
Ich kann nur empfehlen, alle Angaben zu machen. Die darauf gründende Entscheidung kann man ggf. danach mit anwaltlicher Unterstützung infrage stellen.

Re: Amtsärztliche Untersuchung bei einer Kommune

Verfasst: 5. Okt 2025, 16:39
von A1-A13
Spätestens bei der amtsärztlichen Untersuchung würde der Arzt die Narbe sehen und dann nachfragen...also besser nicht verschweigen wollen.

Re: Amtsärztliche Untersuchung bei einer Kommune

Verfasst: 5. Okt 2025, 18:54
von Nemo
A1-A13 hat geschrieben: 5. Okt 2025, 16:39 Spätestens bei der amtsärztlichen Untersuchung würde der Arzt die Narbe sehen und dann nachfragen...also besser nicht verschweigen wollen.
Für mich kommt ein Verschweigen natürlich nicht in Frage. Ich werde es nicht verbergen. Darf ich auch nicht. Ich wollte nur fragen, ob jemand, welcher ebenfalls diese OP hatte, beim Amtsarzt war und welche Erfahrungen er/sie gemacht hat.
Dienstunfall_L hat geschrieben: 5. Okt 2025, 14:52 Das lässt sich hier mit den vorhandenen Informationen nicht allgemein beantworten, denn sicherlich wird es eine Rolle spielen, was ursächlich für die Gallenoperation war. Eine entfernte Galle schließt per se keine Verbeamtung aus.
Ich kann nur empfehlen, alle Angaben zu machen. Die darauf gründende Entscheidung kann man ggf. danach mit anwaltlicher Unterstützung infrage stellen.
Wieso spielt es eine Rolle, aus welchem Grund die Operation erfolgt ist?

Re: Amtsärztliche Untersuchung bei einer Kommune

Verfasst: 5. Okt 2025, 23:08
von Mainstream1
Das ist genauso, wie bei einer Haut-OP. Ob da ein Stück wegen eines Ekzems herausgeschnitten wurde oder weil ein Melanom, sprich Hautkrebs, die Ursache war, macht hinsichtlich der Verbeamtung einen enormen Unterschied für die Prognose des Amtsarztes.

So wird dies bei den Gründen für eine Gallenentfernung ebenso hinsichtlich der Zukunftsprognose auch sein können.

Na ja, der Amtsarzt wird danach fragen und ggf sich die Unterlagen kommen lassen.

Re: Amtsärztliche Untersuchung bei einer Kommune

Verfasst: 6. Okt 2025, 22:40
von Nemo
Hast du ein Beispiel nur mit Gallenblase?