Erfahrungsstufe fehlerhaft?
Verfasst: 1. Okt 2025, 11:25
Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe eine Frage zum Thema Besoldung. Es würde mich freuen, wenn sich jemand, der sich hier auskennt, dazu äußern könnte. Die Beiträge zu diesem Thema habe ich bereits gelesen, komme aber erstmal zu keinem eindeutigen Ergebnis für meine Frage.
Ich bin seit 2001 bei einem Landkreis angestellt. Zunächst mit Erziehungszeit bis 2006 in Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, dann in der EG 6 bis 31.08.2010 angestellt. Anschließend ab 1.9.2010 bis 31.8.2013 Studium BA Public Administration, währenddessen im Angestelltenverhältnis mit EG 5/6. Anschließend bis 31.08.2025 Angestellte (Fallmanagement SGB II), EG 9c (ab etwa 2017 meine ich, da konnte man sich da eingruppieren lassen). Die gleiche Tätigkeit üben bei uns auch Beamte mit A11 aus und so steht es auch in der Stellenbewertung (EG9c/A11).
Nun war ich in 2010 der zweite Lehrgang im Studium ohne die Aussicht auf Verbeamtung, was eigentlich mein Ziel war. Der Arbeitgeber hat diese Möglichkeit in 2009 vorübergehend abgeschafft. Mittlerweile besteht aber wieder die Möglichkeit einer Verbeamtung, weshalb ich in 2022 einen Antrag darauf gestellt habe. Im Februar 2025 kam von der Personalabteilung die Info, dass durch das LPA nun geprüft wird, ob eine Verbeamtung in A11, Stufe 2 möglich sei (nach telefonischer Rücksprache meinte die Personalerin, dass dies in etwa entgeltmäßig dem entspreche was ich derzeit verdiene). Ich habe das nicht hinterfragt, war schon froh über die A11 da ich von A9 (Eingangsamt) ausging. Nun wurde ich zum 1.9.25 zur Beamten auf Lebenszeit (Amtfrau) ernannt.
Die erste Abrechnung war jedoch „falsch“, ich erhielt mehr als erwartet, was ich in der Personalabteilung bekannt gab. Mir wurde mitgeteilt, dass versehentlich meine Stufe (4) aus dem Beschäftigungsverhältnis übertragen wurde und das Geld mit der nächsten Abrechnung einbehalten werde (was auch geschehen ist).
Ich muss noch dazu sagen, dass ich keine schriftliche Mitteilung über meine Besoldung erhalten habe. Ich erhielt eine Urkunde und ansonsten habe ich bloß meine (falsche) Abrechnung, die in 10/25 korrigiert wurde.
Meine Frage ist nun: steht mir mit meiner Vorerfahrungszeit (12 Jahre, ich übe seither und noch immer die gleiche Tätigkeit aus) die Stufe 5 zu? Oder ist der Arbeitgeber mir mit der A11 auf Lebenszeit schon entgegengekommen? Egal wie ich rechne, ich habe das Gefühl, ich wurde ungerecht/unrecht behandelt. Und wogegen sollte ich vorgehen, falls ich die könnte/wollte/möchte.
Vielen Dank für die Geduld und eine Einschätzung meiner Möglichkeiten
Ich bin seit 2001 bei einem Landkreis angestellt. Zunächst mit Erziehungszeit bis 2006 in Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, dann in der EG 6 bis 31.08.2010 angestellt. Anschließend ab 1.9.2010 bis 31.8.2013 Studium BA Public Administration, währenddessen im Angestelltenverhältnis mit EG 5/6. Anschließend bis 31.08.2025 Angestellte (Fallmanagement SGB II), EG 9c (ab etwa 2017 meine ich, da konnte man sich da eingruppieren lassen). Die gleiche Tätigkeit üben bei uns auch Beamte mit A11 aus und so steht es auch in der Stellenbewertung (EG9c/A11).
Nun war ich in 2010 der zweite Lehrgang im Studium ohne die Aussicht auf Verbeamtung, was eigentlich mein Ziel war. Der Arbeitgeber hat diese Möglichkeit in 2009 vorübergehend abgeschafft. Mittlerweile besteht aber wieder die Möglichkeit einer Verbeamtung, weshalb ich in 2022 einen Antrag darauf gestellt habe. Im Februar 2025 kam von der Personalabteilung die Info, dass durch das LPA nun geprüft wird, ob eine Verbeamtung in A11, Stufe 2 möglich sei (nach telefonischer Rücksprache meinte die Personalerin, dass dies in etwa entgeltmäßig dem entspreche was ich derzeit verdiene). Ich habe das nicht hinterfragt, war schon froh über die A11 da ich von A9 (Eingangsamt) ausging. Nun wurde ich zum 1.9.25 zur Beamten auf Lebenszeit (Amtfrau) ernannt.
Die erste Abrechnung war jedoch „falsch“, ich erhielt mehr als erwartet, was ich in der Personalabteilung bekannt gab. Mir wurde mitgeteilt, dass versehentlich meine Stufe (4) aus dem Beschäftigungsverhältnis übertragen wurde und das Geld mit der nächsten Abrechnung einbehalten werde (was auch geschehen ist).
Ich muss noch dazu sagen, dass ich keine schriftliche Mitteilung über meine Besoldung erhalten habe. Ich erhielt eine Urkunde und ansonsten habe ich bloß meine (falsche) Abrechnung, die in 10/25 korrigiert wurde.
Meine Frage ist nun: steht mir mit meiner Vorerfahrungszeit (12 Jahre, ich übe seither und noch immer die gleiche Tätigkeit aus) die Stufe 5 zu? Oder ist der Arbeitgeber mir mit der A11 auf Lebenszeit schon entgegengekommen? Egal wie ich rechne, ich habe das Gefühl, ich wurde ungerecht/unrecht behandelt. Und wogegen sollte ich vorgehen, falls ich die könnte/wollte/möchte.
Vielen Dank für die Geduld und eine Einschätzung meiner Möglichkeiten