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Versetzung & Rückstufung gehobener Dienst Finanzverwaltung

Verfasst: 26. Sep 2025, 09:10
von Merrylin
Ich habe einen Versetzungsantrag gestellt von BW nach NRW.

Habe jetzt ein Vorstellungsgespräch im Finanzamt in NRW. Es gibt einen Tauschpartner.

Mir wurde nun gesagt dass ich eventuell eine Rückstufung bekommen könnte, von A11 nach A10.

Das empfinde ich zum einen nicht besonders gut, aber zum anderen auch, ich muss ne Familie ernähren. Ich wäre damit also nicht einverstanden.

Seit 2022 ist es so, das in BW jede Stelle A12 ist und es nach Beurteilung geht, ob man befördert wird oder nicht. Ich bin seit 2018 fertig, in 2021 zu A10 und in 2023 zu A11 befördert worden. Ich hätte eigentlich erst in 2024 befördert werden sollen, aber weil es eine Anhebung von A9 auf A10 gab, hatte ich keine Sperrfrist. Die Beurteilung hat mir also gereicht.

Jetzt hieß es zu mir es gäbe vergleichbare Fälle in Beurteilung und Dienstzeit die noch A10 wären, weshalb eine Rückstufung zu prüfen sei, wenn ich versetzt werde.

Ist das üblich und kann ich dem widersprechen und trotzdem versetzt werden?

Gerne schnell Rückmeldung, ich hab das Gespräch nächste Woche.

LG

Re: Versetzung & Rückstufung gehobener Dienst Finanzverwaltung

Verfasst: 26. Sep 2025, 09:31
von Mainstream1
Kenne zwar nicht die Finanzverwaltung NRW, aber notfalls würde ich das in Kauf nehmen, wenn überschaubar ist, wann man dann wieder auf A11 kommt, kommt halt darauf an, was einem der Wechsel wert ist und welche Gründe es dafür gibt. Oft hat man eine solche Chance nicht, wenn der Ort genau passt ..
Grundsätzlich ist das natürlich befremdlich, gab es früher nicht.

Die hohen Einstufungen und die kurzen Beförderungszeiten in BaWü sind aber sicher eine absolute Ausnahme im Vergleich zu anderen Bundesländern. Das muss man natürlich berücksichtigen.

Insoweit würde ich in den sauren Apfel beißen. :(

Re: Versetzung & Rückstufung gehobener Dienst Finanzverwaltung

Verfasst: 26. Sep 2025, 09:49
von Merrylin
Das Ding ist ja, das kann ja gar nicht absehbar sein, wann ich dann wieder in A11 befördert werde. Das werden die mir sicherlich nicht sagen oder gar versprechen, wäre murks.

Mir gehts auch eher darum ob das zulässig ist. Dürfen sie sagen: Ja gut, wärst du jetzt in NRW tätig gewesen hättest du die A11 noch nicht, siehe Person xyz. Weil so können sie mich eigentlich nicht vergleichen - es wäre ja auch durchaus möglich gewesen, dass ich in NRW ganz anders beurteilt worden wäre, als in BW.

Man hört es auch immer wieder, wie streng die Abi Prüfungen etc. in BW und Bayern zB sind im Vergleich zu Berlin und co.

Die Beurteilungskriterien in BW sind etwas differenzierter als in NRW. Hier geht es bis zu 15 Punkte, in NRW gibt es nur 5.
Auch hier wird aber nach Bestenauslese befördert. So wie eben auch in NRW.

Mir wäre es tatsächlich lieber länger auf die A12 zu warten als dass ich jetzt rückgestuft werde und dann ewig auf A11 warte und dann nochmal ewig auf A12.

Re: Versetzung & Rückstufung gehobener Dienst Finanzverwaltung

Verfasst: 26. Sep 2025, 12:16
von Mainstream1
Habe mal ins Gesetz geschaut, rechtlich ist dies wohl möglich:

§ 25 Abs. 2 LBG NRW
Im Rahmen der Versetzung...
...(auf Antrag des Beamten oder) wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht..in der gleichen Laufbahn, aber anderes Amt (hier von A11 nach A10)...

Re: Versetzung & Rückstufung gehobener Dienst Finanzverwaltung

Verfasst: 26. Sep 2025, 19:35
von Merrylin
Also ein dienstlichen Bedürfnis besteht für diese Versetzung nicht, da ich den Antrag gestellt habe. Das ist rein privater Natur. Weder BW noch NRW haben dienstlich Interesse daran mich zu versetzen, daher passt das nicht.

Hat hier schon jemand was von besitzstandswahrung gehört und wäre das eine Möglichkeit mein Gehalt gleich zu bekommen und nur das Amt niedriger zu bekommen?

Re: Versetzung & Rückstufung gehobener Dienst Finanzverwaltung

Verfasst: 26. Sep 2025, 20:41
von Mainstream1
Dienstliche Gründe wären aus meiner Sicht, die der aufnehmenden Behörde, vielleicht noch Abs. 5 der Vorschrift dazunehmen.

Aber: Nach § 61 LBG NW wird ggf. eine Ausgleichszulage gezahlt. Dies gilt auf jeden Fall bei geringerer Bezahlung, wenn sich die Besoldungsgruppe (das Amt) bei der Versetzung nicht ändert. Also man mit A10 vorher bei einem anderen Dienstherrn mehr bekommen hat. Ob dies auch die Differenz zur früheren A11 umfasst? Da sollte man mal bei der aufnehmenden Behörde nachfragen. Dann wäre das finanziell ja kein Nachteil, man müsste halt sehen, dass man die A11 wieder erreicht, bevor die Zulage ausläuft.