Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankheitshistorien
Verfasst: 5. Jun 2025, 16:07
Hallo zusammen,
lese hier schon länger interessiert mit und hätte nun selbst eine Frage bzgl. Dienstunfähigkeitsversicherungen und deren Gesundheitsfragen. Vielleicht befand sich ja jemand in einer ähnlichen Situation oder kennt jemanden, wo es ähnlich war.
Der Fall ist folgendermaßen: Person A war 2022 aufgrund von psychischen Krankheitssymptomen beim Hausarzt, danach beim Neurologen und zusätzlich beim HNO Arzt. Krankheiten wurden keine festgestellt, d.h. keine negativen Befunde vorhanden. "Lediglich" ein zu hoher Stresspegel wurden vermutet. Dennoch wurde, auf Wunsch von Person A, vom Hausarzt ein Attest für den Dienstherren bereitgestellt, in welchem eine dringende Herabsetzung der Arbeitszeit angeraten wurde.
Person A hat mittlerweile das Leben soweit wieder im Griff und arbeitet auch seit über einem Jahr wieder in Vollzeit. Fehlzeiten kaum vorhanden, Arztbesuche nur wegen Grippe und Impfungen. Dennoch hat Person A, nach eigener Beobachtung und laienhafter Meinung, Gemütsschwankungen, die deutlich über ein normales Maß hinausgehen.
Jetzt zur eigentlichen Problematik: Person A möchte erneut zum Arzt, um über die Problematik zu reden. Der Ausgang dieser Gespräche ist völlig offen. Gleichzeitig möchte Person A aber auch eine vernünftige Absicherung für den Fall einer hoffentlich niemals eintretenden Dienstunfähigkeit. Die Gesundheitsfragen der in Frage kommenden Versicherungen beziehen sich auf die letzten 5 Jahre. Im Jahre 2027 hätte Person A keine ärztlichen Einträge mehr bzgl. der in 2022 behandelten psychischen Symptome.
Die Frage nun: Ist es unredlich oder sogar rechtlich problematisch, wenn Person A sich bis 2027 weiter durchschlägt (a la "stell dich nicht so an"), dann eine DU-Versicherung abschließt und anschließend erst wieder zum Arzt geht?
Würde mich über Rückmeldungen freuen.
Vielen Dank!
lese hier schon länger interessiert mit und hätte nun selbst eine Frage bzgl. Dienstunfähigkeitsversicherungen und deren Gesundheitsfragen. Vielleicht befand sich ja jemand in einer ähnlichen Situation oder kennt jemanden, wo es ähnlich war.
Der Fall ist folgendermaßen: Person A war 2022 aufgrund von psychischen Krankheitssymptomen beim Hausarzt, danach beim Neurologen und zusätzlich beim HNO Arzt. Krankheiten wurden keine festgestellt, d.h. keine negativen Befunde vorhanden. "Lediglich" ein zu hoher Stresspegel wurden vermutet. Dennoch wurde, auf Wunsch von Person A, vom Hausarzt ein Attest für den Dienstherren bereitgestellt, in welchem eine dringende Herabsetzung der Arbeitszeit angeraten wurde.
Person A hat mittlerweile das Leben soweit wieder im Griff und arbeitet auch seit über einem Jahr wieder in Vollzeit. Fehlzeiten kaum vorhanden, Arztbesuche nur wegen Grippe und Impfungen. Dennoch hat Person A, nach eigener Beobachtung und laienhafter Meinung, Gemütsschwankungen, die deutlich über ein normales Maß hinausgehen.
Jetzt zur eigentlichen Problematik: Person A möchte erneut zum Arzt, um über die Problematik zu reden. Der Ausgang dieser Gespräche ist völlig offen. Gleichzeitig möchte Person A aber auch eine vernünftige Absicherung für den Fall einer hoffentlich niemals eintretenden Dienstunfähigkeit. Die Gesundheitsfragen der in Frage kommenden Versicherungen beziehen sich auf die letzten 5 Jahre. Im Jahre 2027 hätte Person A keine ärztlichen Einträge mehr bzgl. der in 2022 behandelten psychischen Symptome.
Die Frage nun: Ist es unredlich oder sogar rechtlich problematisch, wenn Person A sich bis 2027 weiter durchschlägt (a la "stell dich nicht so an"), dann eine DU-Versicherung abschließt und anschließend erst wieder zum Arzt geht?
Würde mich über Rückmeldungen freuen.
Vielen Dank!