Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft - § 53 Absatz 7 BeamtVG
Verfasst: 10. Mai 2025, 10:08
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Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft - § 53 Absatz 7 BeamtVG
Hallo!
Die Fragestellung bezieht sich auf folgenden Fall:
Es geht um einen Ruhestandsbeamten der schon immer einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb führt. (Genehmigte Nebentätigkeit seit Jahren wird als gegeben vorausgesetzt.)
Hier soll es um die Frage der Anrechnungsregelungen nach § 53 BeamtVG gehen, ganz konkret um § 53 Absatz 7 BeamtVG:
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind steuerpflichtig in der Einkommensteuer.
Weiterhin werden diese Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft als Erwerbseinkommen i.S.v. § 53 Absatz 7 BeamtVG bewertet. Von diesen Einkünften werden die abgezogen, die "nicht auf einer die Arbeitskraft des Versorgungsempfängers nennenswert beanspruchenden erwerbswirtschaftlichen Betätigung beruhen".
Gibt es hier jemanden, der sich mit Details der Anrechnungsregeln hierzu auskennt?
Meine Frage: Welche Arten/Anteile von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft werden hier abgezogen?
(Ich denke an reine Subventions-Zahlungen für Landwirtschaftliche Betriebe, die nicht mit der Arbeitskraft direkt zusammenhängen.)
Vielen Dank für eine Antwort.
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Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft - § 53 Absatz 7 BeamtVG
Hallo!
Die Fragestellung bezieht sich auf folgenden Fall:
Es geht um einen Ruhestandsbeamten der schon immer einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb führt. (Genehmigte Nebentätigkeit seit Jahren wird als gegeben vorausgesetzt.)
Hier soll es um die Frage der Anrechnungsregelungen nach § 53 BeamtVG gehen, ganz konkret um § 53 Absatz 7 BeamtVG:
§ 53 Absatz 7 BeamtVG
Erwerbseinkommen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einschließlich Abfindungen, aus selbständiger Arbeit sowie aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft.
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind steuerpflichtig in der Einkommensteuer.
Weiterhin werden diese Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft als Erwerbseinkommen i.S.v. § 53 Absatz 7 BeamtVG bewertet. Von diesen Einkünften werden die abgezogen, die "nicht auf einer die Arbeitskraft des Versorgungsempfängers nennenswert beanspruchenden erwerbswirtschaftlichen Betätigung beruhen".
Gibt es hier jemanden, der sich mit Details der Anrechnungsregeln hierzu auskennt?
Meine Frage: Welche Arten/Anteile von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft werden hier abgezogen?
(Ich denke an reine Subventions-Zahlungen für Landwirtschaftliche Betriebe, die nicht mit der Arbeitskraft direkt zusammenhängen.)
Vielen Dank für eine Antwort.
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