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Diszi Folgen der Zurückstufung
Verfasst: 17. Apr 2025, 17:45
von FKD
Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Ich bin Bundesbeamter, 63 Jahre, A9+Z und erwarte per Disziplinarverfügung eine Gehaltskürzung oder auch eine Zurückstufung.
Meine Fragen zur Zurückstufung... kann die Zurückstufung auch nur die Amtszulage betreffen, oder geht es direkt zurück nach A8 ohne Zulage.
Ist die Amtszulage bei Eintritt in den Ruhestand, dann trotzdem ruhegehaltsfähig?
Leider gab es im Netz keine aufschlussreichen Info's hierzu.
Danke vorab
Re: Diszi Folgen der Zurückstufung
Verfasst: 17. Apr 2025, 19:38
von Mainstream1
Auf die Versorgung wirkt sich das auf jeden Fall negativ aus, da diese auf der Grundlage der zuletzt "erreichten ", bei Rückstufung auf A8 (dann fällt automatisch auch die Z bei A9 mit weg, also aus A8 .
Ich würde eher überlegen, ggf. jetzt noch auf Antrag mit 63 Jahren auf Antrag in den Ruhestand zu gehen und die Disziplinarmaßnahme durch Anfechtung solange hinauszuzögern. M.E. kommt dann bei Ruhestandsbeamten auch eine weniger strenge Disziplinarmaßnahme in Betracht.
Das ist aber nur meine Einschätzung....ggf. einen Fachanwalt hinzuziehen, dazu rate ich auch
Wenn das mit dem auf Antrag in den Ruhestand gehen ein In Option für dich wäre, könnte man da vielleicht auch mit dem Dienstherrn einen "Deal" machen. Z.B. in dem Sinne, dass du dich vorzeitig verabschiedest und das Diszi dafür fallen gelassen wird?
Ohne Anwalt würde ich hier jedenfalls nichts machen, der kann einen "Deal" vielleicht auch einfädeln.
Re: Diszi Folgen der Zurückstufung
Verfasst: 17. Apr 2025, 21:50
von Aufsteiger85
Ich verweise an dieser Stelle auf ein Urteil (das hier nicht zwingend einschlägig sein muss, daher ist der Rat, einen Anwalt zu konsultieren, in jedem Fall ein guter), das ich in einem anderen Zusammenhang und in diesem Thread mal zitiert habe:
https://www.beamtentalk.de/viewtopic.ph ... age#p84804
Ich vermute (ich bin aber kein Richter, daher keine Garantie), dass es in deinem Fall auch auf das Vertretenmüssen ankommen wird. Sofern also in deinem Disziplinarverfahren eine Schuld festgestellt wird, müsstest du dir auch eine eventuelle Rückernennung zurechnen lassen, wodurch die Amtszulage wegfallen würde. Fürs Ruhegehalt tatsächlich suboptimal.
Re: Diszi Folgen der Zurückstufung
Verfasst: 18. Apr 2025, 00:03
von HagenKrause
Das ist jetzt aber nicht wieder so ein Vergehen wie schon vor ein paar Wochen à la "63-jähriger fragt 20-jährige, ob sie mit ihm ein Eis essen geht", oder?

Re: Diszi Folgen der Zurückstufung
Verfasst: 18. Apr 2025, 00:36
von FKD
Danke schön mal für eure Antworten und Ratschläge. Und zur Frage, nein es handelt sich um keine Belästigung oder Nötigung.
Re: Diszi Folgen der Zurückstufung
Verfasst: 18. Apr 2025, 11:01
von HagenKrause
Da mit der Zurückstufung eine Beförderungssperre von 5 Jahren einhergeht (§ 9 Abs. 2 BDG), wird, falls eine Zurückstufung verhängt wird, in Hinblick deines Alters, die neue Besoldungsgruppe auch deinem Ruhegehalt entsprechen - egal ob es sich um das "zuletzt" erreichte Amt handelt oder ein Innehaben von mindestens zwei Jahren vorausgesetzt wird.
Es wird aber mit Sicherheit in Enbeziehung des Strafmaßes dieser Faktor sowie ein "Z" als Bestandteil der Besoldung berücksichtigt werden. In jedem Fall wird das Ergebnis aber wohl eher nicht 8 Z lauten.
Hier ist vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass Gerichtsurteile (mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts) auf die sich wohl die Disziplinarbehörde beruft, Einzelfallentscheidungen sind und hinsichtlich der Rechtssprechung nur die Beteiligten selbst binden. Will heißen, ein anderer Richter, eine andere Behörde oder ein anderes Bundesland kann ein Vergehen durchaus anders einstufen und würdigen. Während Behörde A "Diszi, 500 € à 12 Monatsraten, siehe VG Thüringen M 0815 und 4711" verhängt, sagt Behörde B "joa mei, bassd hald as nächsta mol a weng aaf" ... zumindest in einen gewissen Rahmen natürlich ...
Re: Diszi Folgen der Zurückstufung
Verfasst: 18. Apr 2025, 16:06
von FKD
Danke für die Info. Ich werde da wahrscheinlich nicht um einen Anwalt drum herum kommen. Aussitzen ist gefährlich