Beihilfe & PKV - eine Nutzungsverpflichtung zu Gunsten beihilfefähiger Angehörigen?
Verfasst: 15. Apr 2025, 19:51
Sehr geehrtes Forum,
als Neuer hier wäre ich sehr dankbar für jeglichen Kommentar/Hinweis betr. ff. Situation:
Ich bin Bundeswehr-Pensionär und verwitweter Vater einer schwerbehinderten, erwachsenen Tochter, die auf Dauer in einer Klinik lebt.
Als alleiniger Angehöriger übernehme ich seit Jahrzehnten ihre med. Kosten-/Abwicklung per Beihilfe(Kindergeld/Famzuschlag) und PKV (Versicherungsnehmer bin ich).
Nunmehr im fortgeschrittenen Alter (betreutes Wohnen), fühle ich mich mittlerweile durch die immer mehr gewordene, bürokratische Komplexität
dieser freiwilligen Aufgabe psychisch und physisch überfordert;
unabhängig der finanziellen Kosten (Vorkasse/Eigenbehalte/PKV/Nicht- erstattungsfähige Restkosten) !
Meine Tochter hat übrigens volles Verständnis für meine Lage und wäre mit jeglicher Problemlösung einverstanden!
Eine diesbezügliche Anfrage bei der gesetzlichen Vertretung (Rechtsanwältin) meiner Tochter ergab u.a. ff. Antwort:
- Wechsel in eine GKV (AOK o.ä.) ist mangels Voraussetzungen nicht möglich;
- solange durch mich der Kindergeldanspruch , damit ein Beihilfeanspruch für
Angehörige mit PKV- Ergänzung besteht, sei ich gehalten beides auch geltend zu
machen.
- nur bei Wegfall seitens Famkasse meines Kindergeld-/Beihilfeanspruches wäre evtl. ein Wechsel in den PKV-Basistarif zu Lasten des Sozialamtes möglich!
Rechtliche Grundlagen dazu wurden nicht benannt!?
Meine Frage an das werte Forum:
Gibt es ähnliche Fall-Erfahrungen z.B. „ Nachhaltigkeitskriterien o.ä.“, die mich zum Kindergeldanspruch (Beihilfe & PKV) zwingen?
Ich also meinerseits nicht auf das Kindergeld verzichten könnte,
womit die Beihilfefähigkeit/ PKV-Ergänzung für meine Tochter hinfällig wäre?
Alternativen zum formellen Abrechnungsverfahren(Vollmacht/im Auftrag),
wie Medirenta (o.ä.), würden auch keine " Gesamtpaket"-Lösung ergeben!
Schon mal Dank im Voraus!
Bernie
als Neuer hier wäre ich sehr dankbar für jeglichen Kommentar/Hinweis betr. ff. Situation:
Ich bin Bundeswehr-Pensionär und verwitweter Vater einer schwerbehinderten, erwachsenen Tochter, die auf Dauer in einer Klinik lebt.
Als alleiniger Angehöriger übernehme ich seit Jahrzehnten ihre med. Kosten-/Abwicklung per Beihilfe(Kindergeld/Famzuschlag) und PKV (Versicherungsnehmer bin ich).
Nunmehr im fortgeschrittenen Alter (betreutes Wohnen), fühle ich mich mittlerweile durch die immer mehr gewordene, bürokratische Komplexität
dieser freiwilligen Aufgabe psychisch und physisch überfordert;
unabhängig der finanziellen Kosten (Vorkasse/Eigenbehalte/PKV/Nicht- erstattungsfähige Restkosten) !
Meine Tochter hat übrigens volles Verständnis für meine Lage und wäre mit jeglicher Problemlösung einverstanden!
Eine diesbezügliche Anfrage bei der gesetzlichen Vertretung (Rechtsanwältin) meiner Tochter ergab u.a. ff. Antwort:
- Wechsel in eine GKV (AOK o.ä.) ist mangels Voraussetzungen nicht möglich;
- solange durch mich der Kindergeldanspruch , damit ein Beihilfeanspruch für
Angehörige mit PKV- Ergänzung besteht, sei ich gehalten beides auch geltend zu
machen.
- nur bei Wegfall seitens Famkasse meines Kindergeld-/Beihilfeanspruches wäre evtl. ein Wechsel in den PKV-Basistarif zu Lasten des Sozialamtes möglich!
Rechtliche Grundlagen dazu wurden nicht benannt!?
Meine Frage an das werte Forum:
Gibt es ähnliche Fall-Erfahrungen z.B. „ Nachhaltigkeitskriterien o.ä.“, die mich zum Kindergeldanspruch (Beihilfe & PKV) zwingen?
Ich also meinerseits nicht auf das Kindergeld verzichten könnte,
womit die Beihilfefähigkeit/ PKV-Ergänzung für meine Tochter hinfällig wäre?
Alternativen zum formellen Abrechnungsverfahren(Vollmacht/im Auftrag),
wie Medirenta (o.ä.), würden auch keine " Gesamtpaket"-Lösung ergeben!
Schon mal Dank im Voraus!
Bernie