erneute Dienstunfähigkeit weniger Versorgungsbezüge
Verfasst: 28. Mär 2025, 10:05
Hallo,
ich ( Lehrerin, Niedersachen), bin 2019 mit 45 Jahren wegen einer psychischen Erkrankung dienstunfähig geworden, ab Februar 2023, um es noch mal zu versuchen, bin ich teildienstfähig gewesen. Nun werde ich leider wieder dienstunfähig und bekomme weniger Versorgungsbezüge als vorher, was ich als ungerecht empfinde, so werde ich für meinen Versuch „ bestraft“.
Die Begründung der GEW Beratung lautete:
„ Dass der Betrag nun niedriger ist, hängt damit zusammen, dass der Zurechnungszeitraum kürzer ist. Wird eine Beamtin/ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt, erhöht sich die ruhegehaltsfähige Dienstzeit um die Zurechnungszeit. Diese beträgt 2/3 der Zeit zwischen dem Ruhestandsbeginn und dem 60. Geburtstag, § 15 NBeamtVG ( ähnlich §15 BeamtVG)
Zudem werden die Dienstzeiten in der begrenzten Dienstfähigkeit für die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten lediglich wie eine Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt.“
Kann man da was tun? Danke für eure Antworten.
Viele Grüße
ich ( Lehrerin, Niedersachen), bin 2019 mit 45 Jahren wegen einer psychischen Erkrankung dienstunfähig geworden, ab Februar 2023, um es noch mal zu versuchen, bin ich teildienstfähig gewesen. Nun werde ich leider wieder dienstunfähig und bekomme weniger Versorgungsbezüge als vorher, was ich als ungerecht empfinde, so werde ich für meinen Versuch „ bestraft“.
Die Begründung der GEW Beratung lautete:
„ Dass der Betrag nun niedriger ist, hängt damit zusammen, dass der Zurechnungszeitraum kürzer ist. Wird eine Beamtin/ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt, erhöht sich die ruhegehaltsfähige Dienstzeit um die Zurechnungszeit. Diese beträgt 2/3 der Zeit zwischen dem Ruhestandsbeginn und dem 60. Geburtstag, § 15 NBeamtVG ( ähnlich §15 BeamtVG)
Zudem werden die Dienstzeiten in der begrenzten Dienstfähigkeit für die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten lediglich wie eine Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt.“
Kann man da was tun? Danke für eure Antworten.
Viele Grüße