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Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Verfasst: 2. Mär 2025, 11:59
von QFuss
Hallo.
Poste es hier als neues Thema, weil die Stichwortsuche a.m.S. nichts passendes ergeben hat. Zwar gibt es eine Seite des BVA, allerdings auch befremdliche Beiträge im Internet.
Gemäss BVA ist die Bundesbeamtenpension, unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Ausland, vollständig und gemäß DBA der EU in Deutschland zu versteuern. Ich bin im Internet jedoch auf einen Beitrag eines ehemaligen Polizisten gestoßen, der durch das Finanzamt Malaga komplett zur Ader gelassen wurde. Informationen zur Entscheidung der Klage kenne ich leider nicht.
Vielleicht ist ja hier im Forum jemand, der aktuellen Erfahrungen auf den Kanaren besitzt.
Die Private Krankenversicherung (Debeka) hat bestätigt, dass Kosten für Medikamente und Behandlung ohne Abschläge erstattet werden.
Auskunft des DLZ Stuttgart muss ich noch einholen.
Bin für jede Rückmeldung dankbar.
Bleibt gesund!
Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Verfasst: 2. Mär 2025, 17:45
von radius
Meines Wissens muss man die Pension auf jedenfall in Deutschland versteuern.
Weiters müsste in einem Doppelbesteuerungsabkommen geregelt sein.
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... n-DBA.html
Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Verfasst: 15. Mär 2025, 06:46
von Kurtl
Hallo,
mein Hauptwohnsitz ist Österreich, bin mit einer Österreicherin verheiratet und wurde trotz Heirat in die Lohnsteuerklasse 1 eingestuft. Zudem muss ich jährlich ein von einem Amt in Österreich bestätigtes Formular mit der Bezeichnung "Lebensbescheinigung" an meine Versorgungsstelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist schicken. Dieses Formular mit Fristabgabe wird Dir von Deiner Versorgungsstelle zugesandt.
Mit Österreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Meine Steuern werden in Deutschland einbehalten, so dass ich in Österreich nicht versteuert werde.
Frag einfach mal bei deinem Finanzamt nach ob es mit den Kanaren (evt. politische Sonderstellung) ein Doppelbesteuerungsabkommens gibt. Ausserdem musst Du entscheiden, ob Du eine beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht eingestuft werden möchtest. Auch das beim Finanzamt oder Steuerberater erfragen.
Beste Grüße
Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Verfasst: 15. Mär 2025, 20:35
von stuntmanmike
man kann in eine andere steuerklasse eingestuft werden, wenn man den antrag auf unbeschraenkte steuerpflicht stellt. ob das dann aber steuerlich guenstiger ist, muss man sich natuerlich ankucken
Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Verfasst: 17. Mär 2025, 09:55
von Allium
Gute Frage, und wie ist das mit der Beihilfe...würde die auch alles zahlen...? ich spiele auch schon lange mit dem Gedanken, auf die Kanaren auszuwandern, aber ich habe viele Krankheiten und auch die Frage mit der Steuer wäre wichtig zu klären...dürfte man denn ggf auf den Kanaren einen kleinen Job annehmen?
Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Verfasst: 17. Mär 2025, 17:24
von Torquemada
Die Beihilfe ist überhaupt keim Problem. Das habe ich mir lang und breit von einem Experten bei der Postbeamtenkrankenkasse erläutern lassen. Gilt sogar weltweit. Obergrenze ist das, was es in Deutschland kosten würde,
Re: Besteuerung des Bundesbeamtenruhegehaltes bei Auswanderung auf die Kanaren
Verfasst: 17. Mär 2025, 22:04
von stuntmanmike
Allium hat geschrieben: ↑17. Mär 2025, 09:55
Gute Frage, und wie ist das mit der Beihilfe...würde die auch alles zahlen...? ich spiele auch schon lange mit dem Gedanken, auf die Kanaren auszuwandern, aber ich habe viele Krankheiten und auch die Frage mit der Steuer wäre wichtig zu klären...dürfte man denn ggf auf den Kanaren einen kleinen Job annehmen?
steuerlich sollte das i.d.r. kein thema sein. wenn man ganz normal versorgungsbezuege bezieht, dann ist die sache in deutschland in der regel abgegolten. man muss nicht mal eine steuererklaerung abgeben, wenn sonst nichts relevantes vorliegt.
die private kv kann man in der regel auch aufs ausland umstellen lassen. für spanien will ich mal behaupten, dass hier auch kein zuschlag faellig wird. ich lebe in einem drittland und bei mir waere nur bei schweiz, usa und glaube ich kanada ein zuschlag faellig geworden.
gegen die annahme eines jobs in den grenzen dessen, was laut dienstherr zulaessig ist, sollte nichts sprechen.