Seite 1 von 1

BTM Medikamente im Strafvollzug

Verfasst: 24. Feb 2025, 12:46
von thurin
Hallo, zusammen,

vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung damit und kann mir weiter helfen (sollte das Thema hier nicht passen, bitte gerne verschieben).

Ich bin Landesbeamter im Strafvollzug NRW auf Lebzeit. Aktuell wurde bei mir ADHS diagnostiziert und ich habe entsprechende Medikamente verschrieben bekommen (Stimulanzien, also Amphetamine). Nun meine Frage: muss ich meinem Dienstherrn von der Diagnose erzählen und vor allem - darf ich die Medis mit einbringen, bzw. muss ich das anzeigen? Da ich sie auch mittags einnehmen muss, müsste ich sie eben auch dabei haben.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit :)

Re: BTM Medikamente im Strafvollzug

Verfasst: 26. Feb 2025, 09:09
von lavinia21
Sie sollten hier vertrauensvoll einen Anwalt oder einen Gewerkschaftsvertreter fragen wie es sich ihn Ihrem Fall verhält. Auf keinen Fall sollten Sie dieses Thema unter den Teppich kehren, denn kommt es heraus und Ihr BL bzw. DH befindet, dass Sie hier fahrlässig gehandelt haben, wird es unschön. Die Medikamente sind einfach ggf. ein Problem.

Im Polizeidienst ist es recht einfach geregelt...da wären Sie für viele Posten nicht mehr geeignet. Wie es im Vollzugsdienst aussieht, weiß ich nicht, v.a. da Sie auch nicht sagen, auf welchem Posten Sie sitzen...mit Kontakt zu Gefangenen, Dienst an der Waffe usw.. Ggf. wird Sie auch der AA (vorsorglich) nochmals untersuchen.

Re: BTM Medikamente im Strafvollzug

Verfasst: 26. Feb 2025, 10:09
von zeerookah
Das sind zwei sehr wichtige Fragen, die sowohl beamtenrechtliche als auch dienstliche Aspekte betreffen. Ich gebe dir dazu eine allgemeine Einschätzung, aber da es um eine spezifische rechtliche und berufliche Situation geht, solltest du dich zusätzlich an einen Fachanwalt für Beamtenrecht oder deine Personalvertretung wenden.

1. Muss ich meinem Dienstherrn von der ADHS-Diagnose erzählen?
• Beamtenrechtlich besteht grundsätzlich keine allgemeine Mitteilungspflicht über eine Diagnose.
• Deine Erkrankung ist eine private Gesundheitsangelegenheit, solange sie deine Dienstfähigkeit nicht beeinträchtigt.
• Falls die ADHS und/oder die Medikation deine Fähigkeit zur Dienstausübung (z. B. Wachsamkeit, Entscheidungsfindung, Reaktionsgeschwindigkeit) spürbar beeinflusst, könnte eine Mitteilung erforderlich sein.
• Falls du aufgrund der Diagnose längere Fehlzeiten hast oder dienstliche Einschränkungen notwendig sind, könnte dein Dienstherr ein amtsärztliches Gutachten verlangen.
• Risiko einer Dienstunfähigkeit:
• Falls die Diagnose und/oder die Medikation dazu führen, dass du deine Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang ausüben kannst, könnte eine Überprüfung deiner Dienstfähigkeit angestoßen werden.
• Da du Beamter auf Lebenszeit bist, bedeutet das aber nicht automatisch, dass du aus dem Dienst entfernt wirst. Oft gibt es alternative Tätigkeiten oder Anpassungen.

2. Darf ich die Medikamente in die JVA mitbringen?
• In den meisten Justizvollzugsanstalten gibt es strenge Regeln für das Mitbringen von Medikamenten – insbesondere von Stimulanzien wie Amphetaminen.
• Solche Medikamente könnten als Betäubungsmittel eingestuft werden oder als missbrauchsgefährdet gelten, sodass das Mitführen oder Aufbewahren im Dienst problematisch sein könnte.
• Es wäre ratsam, mit dem Betriebsarzt oder der Anstaltsleitung Rücksprache zu halten, um keine Vorschriften zu verletzen.
• Falls du die Medikamente während des Dienstes benötigst, könnte eine offizielle Genehmigung oder eine ärztliche Bestätigung erforderlich sein.

Mein Tipp:
• Ohne dienstliche Notwendigkeit solltest du die Diagnose nicht ungefragt mitteilen.
• Zum Mitbringen der Medikamente in die JVA: Unbedingt mit der Personalstelle oder dem Anstaltsarzt abklären, um Probleme zu vermeiden.
• Falls Unsicherheiten bestehen, kann eine rechtliche Beratung (z. B. durch den Bund der Strafvollzugsbediensteten oder einen Fachanwalt) helfen.

Hoffe, das bringt etwas Klarheit!