Seite 1 von 1

Zusammentreffen Pension und gesetzliche Rente

Verfasst: 21. Feb 2025, 08:04
von TPS-BES-ISS
Hallo, ich hätte mal eine grundsätzliche Frage zum Zusammentreffen von Pension und gesetzlicher Rente.
Zu den Fakten:
Ich habe bei der DTAG meine Ausbildung gemacht und war danach 1 Jahr nicht fachgerecht beschäftigt bei der DTAG.
Nach 40 Jahren bin ich dann in den engagierten Vorruhestand gegangen.
Allerdings wurden mir die 4 Jahre nicht bei der Ruhegehaltsberechnung anerkannt (Ausbildung wegen Zugangsvoraussetzung mittlerer Dienst und das 1 Jahr als Arbeiter bei der DTAG auch nicht)
Ich bekomme deshalb nur ca. 64,50% Ruhegehalt und nicht die 71,75% weil eben die 4 Jahre nicht angerechnet wurden.
So nun meine Frage.
Wenn ich mein gesetzliches Rentenalter erreicht habe und die gesetzliche Rente bekomme wird ja die Rente mit der Pension gegen gerechnet.
Wird mir dann die gesamte gesetzliche Rente von der Pension abgezogen, sprich ich habe zusammen mit der Rente und der Pension die gleiche Bezüge wie jetzt oder wird die Pension nur um den Betrag gekürzt die bei der Zusammenrechnung die 71,75% übersteigt

Re: Zusammentreffen Pension und gesetzliche Rente

Verfasst: 21. Feb 2025, 09:03
von zeerookah
Beitrag gelöscht
Der Threadersteller hat das alles schon an anderer Stelle durchgekaut

Re: Zusammentreffen Pension und gesetzliche Rente

Verfasst: 21. Feb 2025, 09:10
von TPS-BES-ISS
Danke für die Antwort, ja ich bekomme jedes Jahr von der BFA einen Rentenbescheid was ich bei erreichen der Regelaltersgrenze für eine Rente zu erwarten habe.
Ich muss noch dazu sagen das ich seit vielen Jahren noch einen Minijob mache und der Arbeitgeber muss ja auch pauschal 15% für mich in die Rentekasse einzahlen.
Dadurch erhöhen sich beim Rentenbescheid auch jährlich meine Rentenpunkte.

Re: Zusammentreffen Pension und gesetzliche Rente

Verfasst: 21. Feb 2025, 09:31
von zeerookah
Dann ist es doch ganz einfach.
Mit den Zeiten die Dir bei der Pension nicht angerechnet wurden kannst Du die fehlenden 7,25% bis zu den 71,75% mit Rente ausgleichen.
Alles was darüber geht wird Dir gekürzt.
Nur sollten Deine Zeiten als FHandw bei der Pension mit berücksichtigt worden sein. Du bekommst die Zeiten nicht doppelt angerechnet.
Du must doch eine genaue Aufstellung über Deine Pensionberechnung & Zeiten erhalten haben?

Re: Zusammentreffen Pension und gesetzliche Rente

Verfasst: 21. Feb 2025, 10:02
von Mainstream1
Bei einem Minijob nicht selbst den zusätzlichen sehr geringen Beitrag zur Rente zu zahlen, ist ein erheblicher Nachteil.
Man kann die Wertigkeit mit dem Eigenanteil m.W. vervielfachen, was die daraus resultierende Rente anbelangt..

Re: Zusammentreffen Pension und gesetzliche Rente

Verfasst: 21. Feb 2025, 12:00
von zeerookah
Mainstream1 hat geschrieben: 21. Feb 2025, 10:02 Man kann die Wertigkeit mit dem Eigenanteil m.W. vervielfachen, was die daraus resultierende Rente anbelangt..
Naja, egal wie hoch Du die Rente noch aufstocken kannst/willst bei deiner Pensionsobergernze ist Schluß.
Du wirst also mit der Rente niemals über die 71,75% kommen. Denn alles was darüber geht wird dir von Deiner Pension abgezogen.
(Spreche aus eigener Erfahrung)

So kann sich DE wunderbar selber verwalten. Jedes Jahr muß mehrmals die Altersversorgung an x Stellen immer wieder bearbeitet & angepasst werden.
Da jedes Jahr im Sommer eine Rentenerhöhung kommt die Du dann der BAnst mitteilst. Damit die Dir dann deine neuen Pensionsbezüge ausrechnen können :mrgreen:

Re: Zusammentreffen Pension und gesetzliche Rente

Verfasst: 21. Feb 2025, 13:02
von fernmelder
Also ich habe auch die Ausbildung nicht anerkannt bekommen, habe aber zwei Berechnungen in dem Schreiben gehabt. Einmal mit dem Ruhegehaltssatz, der auch bei der Pension zum tragen kommt und einmal mit einem Höchstsatz, bei dem auch Ausbildungszeiten berücksichtigt wurden (allerdings erst ab dem 17. Geburtstag).
Ich gehe davon aus, dass dieser höhere Satz von 68,2 Prozent dann dem entspricht, was ich zusammen mit der Rente erreichen kann.