BW_ Anrechnung von Zeiten nach Entlassung
Verfasst: 5. Jan 2025, 17:37
Hallo zusammen,
ich suche einen Weg, eine Anrechnung von Zeiten, aus einen Beamtenverhältnis auf Probe in einem neuem Verhältnis nach eigenständiger Entlassung zu erwirken.
Folgender Fall:
vom 01.10.2020 bis zum 31.10.2022 bestand ein Beamtenverhältnis auf Probe bei einer Stadt in BW, als Hauptbrandmeister mit einem festen Aufgabenfeld.
Dieses wurde aus persönlichen Gründe zum 31.10.2022 selbständig, mit einem Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beendet.
Darauf folgten 2 Jahre Tätigkeit im Öffentlichen Dienst mit der gleichen Tätigkeit.
Zum 01.10.2024 wurde ich erneut bei einer Stadt in BW mit exakt der gleichen Tätigkeit wie beim ersten Dienstherrn auf Probe Verbeamtet, im Einstiegsamt.
Die Behörde weigert sich, die Zeiten aus einer vorausgegangen Verbeamtung auf Probe mit exakt der selben Stellenbeschreibung und Bewertung, auf die neue Probezeit anzurechnen.
Gibt es hierfür einen Weg, die Anrechnung zu erzwingen bzw. eine Rechtsgrundlage, das es überhaupt möglich ist?
Z.b. LBG §19 Probezeit:
(4) Dienstzeiten im öffentlichen Dienst oder Zeiten, die in einem der Ausbildung entsprechenden Beruf zurückgelegt wurden, können auf die Probezeit angerechnet werden, wenn sie nach ihrer Art und Bedeutung Tätigkeiten in der betreffenden Laufbahn entsprochen haben.
Dankeschön!
ich suche einen Weg, eine Anrechnung von Zeiten, aus einen Beamtenverhältnis auf Probe in einem neuem Verhältnis nach eigenständiger Entlassung zu erwirken.
Folgender Fall:
vom 01.10.2020 bis zum 31.10.2022 bestand ein Beamtenverhältnis auf Probe bei einer Stadt in BW, als Hauptbrandmeister mit einem festen Aufgabenfeld.
Dieses wurde aus persönlichen Gründe zum 31.10.2022 selbständig, mit einem Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beendet.
Darauf folgten 2 Jahre Tätigkeit im Öffentlichen Dienst mit der gleichen Tätigkeit.
Zum 01.10.2024 wurde ich erneut bei einer Stadt in BW mit exakt der gleichen Tätigkeit wie beim ersten Dienstherrn auf Probe Verbeamtet, im Einstiegsamt.
Die Behörde weigert sich, die Zeiten aus einer vorausgegangen Verbeamtung auf Probe mit exakt der selben Stellenbeschreibung und Bewertung, auf die neue Probezeit anzurechnen.
Gibt es hierfür einen Weg, die Anrechnung zu erzwingen bzw. eine Rechtsgrundlage, das es überhaupt möglich ist?
Z.b. LBG §19 Probezeit:
(4) Dienstzeiten im öffentlichen Dienst oder Zeiten, die in einem der Ausbildung entsprechenden Beruf zurückgelegt wurden, können auf die Probezeit angerechnet werden, wenn sie nach ihrer Art und Bedeutung Tätigkeiten in der betreffenden Laufbahn entsprochen haben.
Dankeschön!