Muss meine alte Behörde bei Versetzung meine Beurteilung auswerten/benoten?
Verfasst: 10. Dez 2024, 20:12
Hallo,
ich hätte mal eine Frage, zu der Beurteilung in meiner alten Behörde. Vorab ein paar Randdaten:
Beurteilungszeitraum: 01.07.2020 bis 30.06.2023
Erstellung der Beurteilung: August 2023
Versetzung innerhalb der Bundesverwaltung (Ministerium zum Bundesamt): 01.07.2024
Auswertung der Beurteilung: November 2024
Aufgrund meiner Versetzung wurde mir von meiner alten Behörde nun mitgeteilt, dass eine Bewertung/Benotung unterbleiben würde und die Beurteilung an meine neue Behörde geschickt wird, damit diese dann die Beurteilung zur Personalakte nehmen kann.
Ist dieses Vorgehen richtig? Ich finde es eher als Nachteil, wenn man mir jetzt die Bewertung verweigert, nur weil ich nicht mehr in der Behörde bin, zumal das eine gute Beurteilung gewesen wäre und den gesamten Beurteilungszeitraum in der alten Behörde gewesen bin.
In der BLV habe ich auf anhieb nichts dazu finden können und vielleicht hatte jemand so einen Fall bzw. weiß, ob dazu was in den VwV zu finden ist?
Warum ist mir das wichtig ... weil ich noch gerne bei der neuen Behörde in ein Aufstiegsverfahren (mD nach gD) gehen möchte und keine Beurteilungslücken haben möchte!
Danke im Voraus
ich hätte mal eine Frage, zu der Beurteilung in meiner alten Behörde. Vorab ein paar Randdaten:
Beurteilungszeitraum: 01.07.2020 bis 30.06.2023
Erstellung der Beurteilung: August 2023
Versetzung innerhalb der Bundesverwaltung (Ministerium zum Bundesamt): 01.07.2024
Auswertung der Beurteilung: November 2024
Aufgrund meiner Versetzung wurde mir von meiner alten Behörde nun mitgeteilt, dass eine Bewertung/Benotung unterbleiben würde und die Beurteilung an meine neue Behörde geschickt wird, damit diese dann die Beurteilung zur Personalakte nehmen kann.
Ist dieses Vorgehen richtig? Ich finde es eher als Nachteil, wenn man mir jetzt die Bewertung verweigert, nur weil ich nicht mehr in der Behörde bin, zumal das eine gute Beurteilung gewesen wäre und den gesamten Beurteilungszeitraum in der alten Behörde gewesen bin.
In der BLV habe ich auf anhieb nichts dazu finden können und vielleicht hatte jemand so einen Fall bzw. weiß, ob dazu was in den VwV zu finden ist?
Warum ist mir das wichtig ... weil ich noch gerne bei der neuen Behörde in ein Aufstiegsverfahren (mD nach gD) gehen möchte und keine Beurteilungslücken haben möchte!
Danke im Voraus