Seite 1 von 1

Beamter Anteil Weihnachtsgeld

Verfasst: 26. Nov 2024, 10:31
von Artcode
Moin,

ich bin seit 01.05 Beamter im Techn. Dienst auf Probe. A10, Stufe 5 bei einer Kommune unter 10.000 Einwohner in Niedersachsen.
Nun habe ich meine Dezember 2024 Abrechnung bekommen. Ich habe zu meinem Geld eine Sonderzahlung in Höhe von 500,00 € bekommen.

Hätte ich zu dem auch Anteilig Weihnachtsgeld bekommen müssen ?

Danke

Schöne Grüße

Re: Beamter Anteil Weihnachtsgeld

Verfasst: 26. Nov 2024, 11:26
von KlauSchli
Die 500 € sind dein „Weihnachtsgeld“ – für das ganze Jahr 2024!

Re: Beamter Anteil Weihnachtsgeld

Verfasst: 26. Nov 2024, 14:06
von Mainstream1
Und bitte nicht nach Urlaubsgeld fragen. :D

Re: Beamter Anteil Weihnachtsgeld

Verfasst: 26. Nov 2024, 15:27
von Artcode
die 500 € ist der Zuschlag für Beamte. Jedoch war ich bis 31.05 im TvöD. Daher müsste mir doch anteilig Weihnachtsgeld zustehen, oder ?

Re: Beamter Anteil Weihnachtsgeld

Verfasst: 27. Nov 2024, 03:26
von Mainstream1
Wenn das Arbeitsverhältnis am 1.12. nicht mehr bestand (wie bei dir)entfällt der Anspruch auf die Jahressonderzahlung vollständig.
Eine anteilige Auszahlung findet nicht statt.
Eine in diesem Zeitraum erfolgte Übernahme in das Beamtenverhältnis hat keine andere Regelung zur Folge.

Re: Beamter Anteil Weihnachtsgeld

Verfasst: 29. Nov 2024, 14:48
von Dienstunfall_L
Ob das Weihnachtsgeld anteilig gezahlt werden muss, hängt vom im Vertrag genannten Zweck der Sonderzahlung ab, habe ich gelesen.

Soll mit dem Weihnachtsgeld die im Jahr geleistete Arbeit zusätzlich vergütet werden, dann besteht bei Kündigung anteiliger Anspruch: Bundes­arbeits­gericht BAG, 13.05.2015, Az. 10 AZR 266/14

Ist das Weihnachts­geld als Anerkennung für Betriebstreue und als zusätzlicher Lohn definiert, dann folgt im Fall der Kündigung ein Anspruch auf anteilige Zahlung von Weihnachts­geld, steht dann im Arbeits­vertrag.

Soll allein Betriebstreue und die Förderung zukünftiger Betriebstreue honoriert werden, steht kein anteiliges Weihnachtsgeld zu.

Re: Beamter Anteil Weihnachtsgeld

Verfasst: 5. Dez 2024, 18:53
von Gerda Schwäbel
Dienstunfall_L hat geschrieben: 29. Nov 2024, 14:48 Ob das Weihnachtsgeld anteilig gezahlt werden muss, hängt vom im Vertrag genannten Zweck der Sonderzahlung ab, habe ich gelesen.
...
Aber Achtung: Diese Grundsätze spielen nur dann eine Rolle, wenn die Leistung der Sonderzahlung nicht durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt ist. Im öffentlichen Dienst sind sie also bedeutungslos.

Re: Beamter Anteil Weihnachtsgeld

Verfasst: 6. Dez 2024, 06:30
von Dienstunfall_L
Gerda Schwäbel hat geschrieben: 5. Dez 2024, 18:53 Aber Achtung: Diese Grundsätze spielen nur dann eine Rolle, wenn die Leistung der Sonderzahlung nicht durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt ist. Im öffentlichen Dienst sind sie also bedeutungslos.
Danke für diesen Hinweis!