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Nebentätigkeit als Abgeordneter

Verfasst: 6. Nov 2024, 14:05
von Gustav133
Hallo zusammen,

kann ich als Bundesbeamter auch Abgeordneter in z.B. der Bürgerschaft Hamburg werden? Gelten in diesem Fall noch die Nebentätigkeitsvorschriften aus dem BBG? Ich habe schon von einigen gehört, die 20 Stunden in einer Behörde arbeiten und 20 bis 30 Stunden in der Woche Abgeordnete sind.

Wie geht sowas?

Re: Nebentätigkeit als Abgeordneter

Verfasst: 6. Nov 2024, 15:00
von Mainstream1
Das sind dann m.E. Teilzeitabgeordnete. Dies dürfte kaum mit dem Mandat vereinbar sein.
Ein Mandat ist keine Nebentätigkeit, da fängt es schon einmal an. Ich halte das daher für nicht zulässig.

Re: Nebentätigkeit als Abgeordneter

Verfasst: 6. Nov 2024, 16:59
von Mainstream1
§ 5 Abgeordnetengesetz regelt das übrigens verbindlich, zumindest für den Bundestag. Die Rechte und Pflichten aus einem Dienstverhältnis als Beamter ruhen während der Dauer des aktiven Mandats.
Was sagt das Hamburgische Abgeordnetengesetz dazu?

Re: Nebentätigkeit als Abgeordneter

Verfasst: 6. Nov 2024, 19:25
von Gustav133
Ja ich fand das Hamburgische Gesetz nicht ganz eindeutig.
Aber danke schonmal für den Hinweis, dass ein Mandat nicht als Nebentätigkeit gilt.

Dennoch verstehe ich nicht ganz, wieso eine Nebentätigkeit bei einer 40 Stunden-Woche höchstens 8 Stunden pro Woche ausgeübt werden darf und als Teilzeit-Abgeordneter kann ich 20 Stunden in der Verwaltung arbeiten und 30 Stunden im Rathaus. Da stimmt doch was nicht oder?

Re: Nebentätigkeit als Abgeordneter

Verfasst: 6. Nov 2024, 22:33
von Pipapo