Datenschutz der Dienstunfallfürsorge im Amtshaftungprozess
Verfasst: 4. Nov 2024, 09:45
Liebes Forum,
ich habe eine rein fiktive Frage. Mögliche Antworten wären auch nur Meinungen und keine Rechtsberatung.
Angenommen ein Beamter hat einen anerkannten Dienstunfall. Die Unfallfürsorgeleistungen werden von der Unfallkasse (problemlos) übernommen. Es handelt sich um Therapiestunden aufgrund einer durch den Dienstunfall erlittenen PTBS.
Da er der Auffassung ist, dass sein Unfall kein wirklicher Unfall war, sondern eher etwas "Vermeidbares/ Absichtliches", strengt er einen Amtshaftungsprozess gegen den Dienstherrn und den Träger des Gebäudes (jeweils aufgrund des Personals) an.
Der Prozess vor dem Landgericht beginnt. Der Beamte staunt nicht schlecht, wie sich sein Dienstherr u.a. verteidigt: Er legt die eingereichten Abrechnungen des Beamten über die bereits erfolgten (abgerechneten!) Therapiestunden als `Beweismittel` dem Gericht vor. Ungeschwärzt. Der Dienstherr statuiert, dass der Beamte nicht schwer verletzt bzw. überhaupt nicht verletzt sein könne, da er die Behandlung bereits vor geraumer Zeit abgebrochen habe und sich nicht mehr in Therapie befände. Die Verteidigung des Trägers des Gebäudes -sichtet diese Abrechnungen -und schlägt in die gleiche Kerbe.
Zusätzlicher ausdrücklicher Tenor: Und selbst wenn der Beamte einen Schaden erlitten hätte-was man bestreitet-, so wäre der Beamte selber Schuld, dass er nicht geheilt wurde, da er ja die Therapie abgebrochen hat.
Man freute sich hier regelrecht und weidete die Geschichte mehrfach süffisant aus.
Der Beamte entgegnet, dass er sehr wohl kontinuierlich sämtliche ihm angebotenen Therapiestunden wahrgenommen hat. Der zuständige Therapeut bestätigt dieses schriftlich.
Der Beamte gibt an, dass er lediglich (aufgrund von PTBS…) die ihm vorliegenden Rechnungen bereits bezahlt, jedoch noch nicht bei der Unfallstelle geltend gemacht habe. Einzuhaltende Fristen dafür sind -anders als bei der Beihilfe – nicht bekannt.
Der Beamte reicht diese Rechnungen ein. Er erhält anstandslos sein Geld. Drei Monate nachdem der Beamte sein Geld erhalten hat, erklärt die Rechtsvertretung des Dienstherrn vor Gericht schriftlich, dass die Behauptung des Beamten eine Lügengeschichte sei.
Wohlgemerkt: Der Gegenbeweis wurde geführt; Rechnungen wurden zwischenzeitlich eingereicht und auch erstattet.
Nun die eigentliche Frage bezüglich des Datenschutzes: Geht das so in Ordnung? Macht es sich der Dienstherr des Beamten nicht `ein wenig einfach`, indem er auf die bei anderen Abteilungen vorhandenen medizinischen Unterlagen des Beamten zurückgreift? Diese im Prozess an die Öffentlichkeit gibt und dem weiteren Beklagten quasi zur Verfügung stellt.
Abgesehen davon, dass man trotz Gegenbeweis an seiner Auffassung festhält und das Gericht wissentlich belügt, hat der Dienstherr hier ja – entgegen dem Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft – den Vorteil die Abrechnungen einzusehen.
Kurzer Dienstweg halt.
Zum Datenschutz der Beihilfe und der Unfallfürsorge findet sich folgendes Merkblatt:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sit ... lfeduf.pdf
Wenn das so einfach funktioniert und rechtens ist, dann funktioniert dies auch für die normale Beihilfe (gleiches Merkblatt). Hier gibt es beim Beamten in meinem fiktiven Beispiel nun wirklich gar keine Einträge. Aber nicht auszudenken, er wäre vor 10 Jahren mal in psychologischer Behandlung gewesen (z.B. aufgrund von Verlust eines Angehörigen). Das Niveau der gerichtlichen Auseinandersetzung lässt vermuten, dass auch dies vorgelegt würde…als Vorschädigung.
Eure Meinung dazu? Ist ein Beamter `schutzloser` als ein Nichtbeamter? Oder sind beide gleich gestellt?
Lieben Gruß
Didi
ich habe eine rein fiktive Frage. Mögliche Antworten wären auch nur Meinungen und keine Rechtsberatung.
Angenommen ein Beamter hat einen anerkannten Dienstunfall. Die Unfallfürsorgeleistungen werden von der Unfallkasse (problemlos) übernommen. Es handelt sich um Therapiestunden aufgrund einer durch den Dienstunfall erlittenen PTBS.
Da er der Auffassung ist, dass sein Unfall kein wirklicher Unfall war, sondern eher etwas "Vermeidbares/ Absichtliches", strengt er einen Amtshaftungsprozess gegen den Dienstherrn und den Träger des Gebäudes (jeweils aufgrund des Personals) an.
Der Prozess vor dem Landgericht beginnt. Der Beamte staunt nicht schlecht, wie sich sein Dienstherr u.a. verteidigt: Er legt die eingereichten Abrechnungen des Beamten über die bereits erfolgten (abgerechneten!) Therapiestunden als `Beweismittel` dem Gericht vor. Ungeschwärzt. Der Dienstherr statuiert, dass der Beamte nicht schwer verletzt bzw. überhaupt nicht verletzt sein könne, da er die Behandlung bereits vor geraumer Zeit abgebrochen habe und sich nicht mehr in Therapie befände. Die Verteidigung des Trägers des Gebäudes -sichtet diese Abrechnungen -und schlägt in die gleiche Kerbe.
Zusätzlicher ausdrücklicher Tenor: Und selbst wenn der Beamte einen Schaden erlitten hätte-was man bestreitet-, so wäre der Beamte selber Schuld, dass er nicht geheilt wurde, da er ja die Therapie abgebrochen hat.
Man freute sich hier regelrecht und weidete die Geschichte mehrfach süffisant aus.
Der Beamte entgegnet, dass er sehr wohl kontinuierlich sämtliche ihm angebotenen Therapiestunden wahrgenommen hat. Der zuständige Therapeut bestätigt dieses schriftlich.
Der Beamte gibt an, dass er lediglich (aufgrund von PTBS…) die ihm vorliegenden Rechnungen bereits bezahlt, jedoch noch nicht bei der Unfallstelle geltend gemacht habe. Einzuhaltende Fristen dafür sind -anders als bei der Beihilfe – nicht bekannt.
Der Beamte reicht diese Rechnungen ein. Er erhält anstandslos sein Geld. Drei Monate nachdem der Beamte sein Geld erhalten hat, erklärt die Rechtsvertretung des Dienstherrn vor Gericht schriftlich, dass die Behauptung des Beamten eine Lügengeschichte sei.
Wohlgemerkt: Der Gegenbeweis wurde geführt; Rechnungen wurden zwischenzeitlich eingereicht und auch erstattet.
Nun die eigentliche Frage bezüglich des Datenschutzes: Geht das so in Ordnung? Macht es sich der Dienstherr des Beamten nicht `ein wenig einfach`, indem er auf die bei anderen Abteilungen vorhandenen medizinischen Unterlagen des Beamten zurückgreift? Diese im Prozess an die Öffentlichkeit gibt und dem weiteren Beklagten quasi zur Verfügung stellt.
Abgesehen davon, dass man trotz Gegenbeweis an seiner Auffassung festhält und das Gericht wissentlich belügt, hat der Dienstherr hier ja – entgegen dem Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft – den Vorteil die Abrechnungen einzusehen.
Kurzer Dienstweg halt.
Zum Datenschutz der Beihilfe und der Unfallfürsorge findet sich folgendes Merkblatt:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sit ... lfeduf.pdf
Wenn das so einfach funktioniert und rechtens ist, dann funktioniert dies auch für die normale Beihilfe (gleiches Merkblatt). Hier gibt es beim Beamten in meinem fiktiven Beispiel nun wirklich gar keine Einträge. Aber nicht auszudenken, er wäre vor 10 Jahren mal in psychologischer Behandlung gewesen (z.B. aufgrund von Verlust eines Angehörigen). Das Niveau der gerichtlichen Auseinandersetzung lässt vermuten, dass auch dies vorgelegt würde…als Vorschädigung.
Eure Meinung dazu? Ist ein Beamter `schutzloser` als ein Nichtbeamter? Oder sind beide gleich gestellt?
Lieben Gruß
Didi