Zurruhesetzung nach Dienstunfall und Unfallruhegehalt
Verfasst: 30. Okt 2024, 23:31
Ein freundliches Hallo in die Runde und ein Dankeschön an die Moderatoren für die Aufnahme.
Ich werde mich zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich vorstellen. Ich freue mich euch alsbald meine Geschichte vorstellen zu dürfen.
Zuerst habe ich aber Fragen zu einer Zurruhesetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit. Fiktiv natürlich, da Rechtsberatung hier nicht möglich ist.
Folgende Konstellation:
- Anerkannter Dienstunfall (Trauma/PTBS) nach Landesgesetz NRW
- Erfolgte Amtsärztliche Untersuchung: nicht dienstfähig, auch nicht innerhalb eines halben Jahres, Befund: Trauma/ PTBS. Amtsarzt schließt sich inhaltlich allen vorliegenden Berichten an, dies gilt auch für das Gutachten zum anerkannten Dienstunfall.
- Die personalführende Stelle schickt eine Anhörung zur geplanten Zuruhesetzung. Erwähnt lediglich ein festgestelltes Trauma. Benutzt nicht das Wort Dienstunfall. Im Gegenteil: Der zukünftige Ruheständler soll eine Traumatherapie durchführen (macht er bereits) und sich zwecks Kostenerstattung an die Beihilfe und seine private Krankenkasse wenden. Letzteres eher ein Hinweis, dass man nicht von einem Dienstunfall ausgeht denn in seinem Fall bezahlt die Unfallstelle.
- Der zukünftige Ruheständler nimmt Stellung; weißt auf den Umstand hin, dass sein Trauma, weshalb der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, aus dem Dienstunfall herrührt. Andere Traumata sind nicht bekannt und er werde also nicht bei der Beihilfe oder der privaten Krankenkasse anfragen.
- Die personalführende Stelle versetzt den Beamten in den Ruhestand. Zu seinen Einwändungen formuliert sie:
"Die Prüfung, ob die Dienstunfähigkeit auf Ihrem am xx.xx.xxxx erlittenen Dienstunfall beruht, obliegt dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW.“
Frage: Ist das tatsächlich so?
Ist es nicht eher eine ureigene Aufgabe der personalführende Stelle dies festzustellen? Sie könnte in diesem fiktiven Fall doch einfach den Amtsarzt befragen. Ist das Trauma durch den Dienstunfall bedingt ja oder nein?
Hier im Forum habe ich eine Zurruhesetzung aus dem Jahr 1987 (!)/ NRW gesehen. Da stand im Bescheid: „Zurruhesetzung aufgrund eines erlittenen Dienstunfalles.“
Als Anmerkung zu der beschriebenen Zurruhesetzung und ob die personalführende Stelle überhaupt um die Umstände weiß, noch folgender Hinweis: Der zukünftige Ruheständler setzt sich in der von mir erzählten Geschichte seit vier Jahren mit der personalführenden Stelle und der Fachaufsicht auseinander.
Er drängt auf die dienstrechtliche Aufarbeitung seines `Dienstunfalles`. Es war kein selbstverschuldeter Unfall, weswegen er ein Trauma erlitten hat. Es war Verkettung menschlichen Versagens mit anschließendem körperlichen Angriff und unterlassener Hilfeleistung. Und das aus den eigenen Reihen.
Anerkannt ja. Aufgeklärt nein. Nicht einmal begonnen wurde damit. Man geht einfach auf Tauchstation. Bearbeitet den Fall nicht. Zieht seitens des Landes bereits erstinstanzlich vor Gericht die teuersten externen Anwälte hinzu.
Soll heißen: Ja, man weiß an der personalführenden Stelle um den Dienstunfall und das dadurch entstandene Trauma.
Was ist eure Meinung? Ist der Bescheid zur Zurruhesetzung `unvollständig`?
Ich danke für mögliche Meinungen!
Gruß
Didi
Ich werde mich zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich vorstellen. Ich freue mich euch alsbald meine Geschichte vorstellen zu dürfen.
Zuerst habe ich aber Fragen zu einer Zurruhesetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit. Fiktiv natürlich, da Rechtsberatung hier nicht möglich ist.
Folgende Konstellation:
- Anerkannter Dienstunfall (Trauma/PTBS) nach Landesgesetz NRW
- Erfolgte Amtsärztliche Untersuchung: nicht dienstfähig, auch nicht innerhalb eines halben Jahres, Befund: Trauma/ PTBS. Amtsarzt schließt sich inhaltlich allen vorliegenden Berichten an, dies gilt auch für das Gutachten zum anerkannten Dienstunfall.
- Die personalführende Stelle schickt eine Anhörung zur geplanten Zuruhesetzung. Erwähnt lediglich ein festgestelltes Trauma. Benutzt nicht das Wort Dienstunfall. Im Gegenteil: Der zukünftige Ruheständler soll eine Traumatherapie durchführen (macht er bereits) und sich zwecks Kostenerstattung an die Beihilfe und seine private Krankenkasse wenden. Letzteres eher ein Hinweis, dass man nicht von einem Dienstunfall ausgeht denn in seinem Fall bezahlt die Unfallstelle.
- Der zukünftige Ruheständler nimmt Stellung; weißt auf den Umstand hin, dass sein Trauma, weshalb der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, aus dem Dienstunfall herrührt. Andere Traumata sind nicht bekannt und er werde also nicht bei der Beihilfe oder der privaten Krankenkasse anfragen.
- Die personalführende Stelle versetzt den Beamten in den Ruhestand. Zu seinen Einwändungen formuliert sie:
"Die Prüfung, ob die Dienstunfähigkeit auf Ihrem am xx.xx.xxxx erlittenen Dienstunfall beruht, obliegt dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW.“
Frage: Ist das tatsächlich so?
Ist es nicht eher eine ureigene Aufgabe der personalführende Stelle dies festzustellen? Sie könnte in diesem fiktiven Fall doch einfach den Amtsarzt befragen. Ist das Trauma durch den Dienstunfall bedingt ja oder nein?
Hier im Forum habe ich eine Zurruhesetzung aus dem Jahr 1987 (!)/ NRW gesehen. Da stand im Bescheid: „Zurruhesetzung aufgrund eines erlittenen Dienstunfalles.“
Als Anmerkung zu der beschriebenen Zurruhesetzung und ob die personalführende Stelle überhaupt um die Umstände weiß, noch folgender Hinweis: Der zukünftige Ruheständler setzt sich in der von mir erzählten Geschichte seit vier Jahren mit der personalführenden Stelle und der Fachaufsicht auseinander.
Er drängt auf die dienstrechtliche Aufarbeitung seines `Dienstunfalles`. Es war kein selbstverschuldeter Unfall, weswegen er ein Trauma erlitten hat. Es war Verkettung menschlichen Versagens mit anschließendem körperlichen Angriff und unterlassener Hilfeleistung. Und das aus den eigenen Reihen.
Anerkannt ja. Aufgeklärt nein. Nicht einmal begonnen wurde damit. Man geht einfach auf Tauchstation. Bearbeitet den Fall nicht. Zieht seitens des Landes bereits erstinstanzlich vor Gericht die teuersten externen Anwälte hinzu.
Soll heißen: Ja, man weiß an der personalführenden Stelle um den Dienstunfall und das dadurch entstandene Trauma.
Was ist eure Meinung? Ist der Bescheid zur Zurruhesetzung `unvollständig`?
Ich danke für mögliche Meinungen!
Gruß
Didi