Im Bewerbungsprozess mehreren Behörden zusagen?
Verfasst: 22. Sep 2024, 15:58
Hallo zusammen, ich habe bereits versucht die Suchfunktion zu verwenden, konnte aber leider keinen entsprechenden Post finden. Ich hoffe daher, dass es in Ordnung ist, meine Frage hier zu posten. Ich schreibe zwar aus der Perspektive einer angehenden Bundesbeamtin, gehe aber davon aus, dass die Thematik auch über die Bundesebene hinaus relevant sein könnte, weswegen ich sie allgemeinen Bereich stellen möchte.
Aktuell absolviere ich den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes (Ziel ist also verbeamtete Sachbearbeiterin in einer Bundesbehörde).
Da es nächstes Jahr mit den Bewerbungen losgeht, stelle ich mir bereits jetzt eine (vielleicht etwas naive) Frage. Und zwar: Bei wie vielen Behörden kann ich mich bewerben und wie vielen darf ich nach einem positiv verlaufenen Vorstellungsgespräch zusagen, ohne einen schlechten Eindruck zu machen?
Der Hintergrund meiner Frage ist folgender: Ich bin aktuell auf Widerruf verbeamtet. Die Übernahme als Beamtin auf Probe würde idealerweise direkt nach meinem Vorbereitungsdienst erfolgen. Die Behörden, denen ich eine Zusage aussprechen würde, müssten dann ja bis zum Einstellungstermin meine Personalakte anfordern und ggf. auch eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen. In meiner Vorstellung könnte das dazu führen, dass ich z.B. zu mehreren Untersuchungen erscheine, obwohl ich am Ende ja nur eine der angebotenen Stellen antreten kann. Oder eine Behörde fragt meine Personalakte an und erhält die Mitteilung, dass diese gerade bei einer anderen Behörde liegt, welcher ich zuvor zugesagt hatte. Würde so etwas grundsätzlich einen schlechten Eindruck machen oder ist das vielleicht sogar normal und ich mache mir völlig unnötig Gedanken?
Natürlich werde ich mich nur auf Stellen bewerben, die mich auch wirklich interessieren. Ich habe auch nicht vor Stellen zu „horten“, weil ich natürlich auch fair zu den Behörden und den anderen Bewerbenden sein will. So wie ich es verstanden habe, wird es aber Ausschreibungen für meinen Abschlussjahrgang geben, bei denen sich das konkrete Einsatzgebiet erst sehr spät herauskristallisiert, da die Behörden zum Zeitpunkt des Bewerbungsverfahren noch nicht wissen, welche Stellen frei sein werden, wenn mein Vorbereitungsdienst beendet ist. Gerade bei solchen würde ich natürlich gerne abwarten, was man mir am Ende anbietet, bevor ich andere Angebote hierfür absage (mir ist natürlich klar, dass sich Einsatzgebiete ändern können, wenn ich erstmal in der Behörde bin, trotzdem würde ich gerne in einem Bereich anfangen, der mir inhaltlich liegt).
Rechtlich sollte es ja kein Problem sein, mehreren Angeboten erst einmal zuzusagen, solange ich am Ende nur eine Urkunde annehme. Mich interessiert daher vor allem der Blick aus der Praxis und die Frage, ob es mir Nachteile in meiner späteren Behörde oder den Gewinnungsverfahren bereiten könnte. Vielleicht waren hier ja schon einige in einer vergleichbaren Situation oder arbeiten sogar im Personalbereich und können meine Frage auch aus dieser Perspektive beurteilen.
Vielen Dank bereits im Voraus für alle Antworten!
TL;DR: Ist es im Bewerbungsprozess für meine Anschlussverwendung an den Vorbereitungsdienst (BaP gD Bund) grundsätzlich gängig bzw. in Ordnung vorübergehend mehreren Behörden zuzusagen zumindest bis mir konkrete Dienstposten angeboten wurden? Oder wird dies in der Praxis eher ungern gesehen?
Aktuell absolviere ich den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes (Ziel ist also verbeamtete Sachbearbeiterin in einer Bundesbehörde).
Da es nächstes Jahr mit den Bewerbungen losgeht, stelle ich mir bereits jetzt eine (vielleicht etwas naive) Frage. Und zwar: Bei wie vielen Behörden kann ich mich bewerben und wie vielen darf ich nach einem positiv verlaufenen Vorstellungsgespräch zusagen, ohne einen schlechten Eindruck zu machen?
Der Hintergrund meiner Frage ist folgender: Ich bin aktuell auf Widerruf verbeamtet. Die Übernahme als Beamtin auf Probe würde idealerweise direkt nach meinem Vorbereitungsdienst erfolgen. Die Behörden, denen ich eine Zusage aussprechen würde, müssten dann ja bis zum Einstellungstermin meine Personalakte anfordern und ggf. auch eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen. In meiner Vorstellung könnte das dazu führen, dass ich z.B. zu mehreren Untersuchungen erscheine, obwohl ich am Ende ja nur eine der angebotenen Stellen antreten kann. Oder eine Behörde fragt meine Personalakte an und erhält die Mitteilung, dass diese gerade bei einer anderen Behörde liegt, welcher ich zuvor zugesagt hatte. Würde so etwas grundsätzlich einen schlechten Eindruck machen oder ist das vielleicht sogar normal und ich mache mir völlig unnötig Gedanken?
Natürlich werde ich mich nur auf Stellen bewerben, die mich auch wirklich interessieren. Ich habe auch nicht vor Stellen zu „horten“, weil ich natürlich auch fair zu den Behörden und den anderen Bewerbenden sein will. So wie ich es verstanden habe, wird es aber Ausschreibungen für meinen Abschlussjahrgang geben, bei denen sich das konkrete Einsatzgebiet erst sehr spät herauskristallisiert, da die Behörden zum Zeitpunkt des Bewerbungsverfahren noch nicht wissen, welche Stellen frei sein werden, wenn mein Vorbereitungsdienst beendet ist. Gerade bei solchen würde ich natürlich gerne abwarten, was man mir am Ende anbietet, bevor ich andere Angebote hierfür absage (mir ist natürlich klar, dass sich Einsatzgebiete ändern können, wenn ich erstmal in der Behörde bin, trotzdem würde ich gerne in einem Bereich anfangen, der mir inhaltlich liegt).
Rechtlich sollte es ja kein Problem sein, mehreren Angeboten erst einmal zuzusagen, solange ich am Ende nur eine Urkunde annehme. Mich interessiert daher vor allem der Blick aus der Praxis und die Frage, ob es mir Nachteile in meiner späteren Behörde oder den Gewinnungsverfahren bereiten könnte. Vielleicht waren hier ja schon einige in einer vergleichbaren Situation oder arbeiten sogar im Personalbereich und können meine Frage auch aus dieser Perspektive beurteilen.
Vielen Dank bereits im Voraus für alle Antworten!
TL;DR: Ist es im Bewerbungsprozess für meine Anschlussverwendung an den Vorbereitungsdienst (BaP gD Bund) grundsätzlich gängig bzw. in Ordnung vorübergehend mehreren Behörden zuzusagen zumindest bis mir konkrete Dienstposten angeboten wurden? Oder wird dies in der Praxis eher ungern gesehen?