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Unfallausgleich

Verfasst: 19. Sep 2024, 19:04
von Andor
Liebe Community,

könnt Ihr mir sagen, ob der Unfallausgleich steuerfrei ist und der § 3 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) diesbezüglich greift?

Dabei spielt es keine Rolle ob Bund oder Land, ob Besoldung oder Versorgung?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Unfallausgleich

Verfasst: 20. Sep 2024, 01:13
von Dienstunfall_L
Der Unfallausgleich wird vor Auszahlung versteuert - so wie früher die Bezüge.

Re: Unfallausgleich

Verfasst: 20. Sep 2024, 11:43
von lavinia21
Bei mir kommt der Unfallausgleich direkt als Nettobetrag auf die Bezügemitteilung, d.h. den Bruttobetrag oder ob da irgendwas abgezogen wird, weiß ich gar nicht. Er zählt nicht zum versteuernden Einkommen und wird daher weder auf der Bezügebescheinigung noch in der Steuererklärung erwähnt.

Sollten Sie noch keinen GdB haben, aber eben einen MdE, rate ich Ihnen den GdB auf jeden Fall zu beantragen.

Re: Unfallausgleich

Verfasst: 20. Sep 2024, 13:09
von Andor
Beispiel:

Dienst zu ungünstigen Zeiten kommt auf den ausbezahlten Nettobetrag steuerfrei dazu.
Wenn man z.B. 2000,00€ ausbezahlt bekommt, nach Abzug der Lohnsteuer, dann würde man z.B. die 50,00€ Dienst zu ungünstigen Zeiten steuerfrei auf die 2000,00€ erhalten.

Warum läuft dann der Unfallausgleich über die Lohnsteuer, wie z.B. Versorgungsbezüge, Grundgehalt, Strukturzulage etc.?
Was ist dann mit dem § 3 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) gemeint?

Re: Unfallausgleich

Verfasst: 20. Sep 2024, 15:49
von Dienstunfall_L
Sorry, ich hatte zu flüchtig gelesen. Meine erste Antwort war falsch.
Der Unfallausgleich ist steuerfrei!
Bund oder Land ist irrelevant.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
Da kannst zu Abs. 6 nachlesen. Der § führt steuerfreie Einnahmen auf.