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Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Verfasst: 19. Sep 2024, 09:21
von T802003
Als Kommunalbeamter kann ich mit Geburtsdatum 1966 mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen.
Da ich mit 65 Jahren bereits 45 Dienstjahre erfüllt habe kann ich auch schon mit 65 Jahren (71,75%) in den Ruhestand gehen.

Jetzt möchte ich schon mit 63 Jahren auf Antrag (keine Schwerbehinderung oder Dienstunfähigkeit o.ä) in den Ruhestand gehen.

Meine Frage ist, wie hoch die Versorgungsabschläge wären ?
=> 2 Jahre (65-63 Jahre) = 24 Monate x 0,3% = 7,2 % Versorgungsabschlag (71,75% - 7,2% = 64,55 %)
=> 4 Jahre (67-63 Jahre) = 48 Monate x 0,3% = 7,2 % Versorgungsabschlag (71,75% - 14,4% = 57,35 %)

Re: Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Verfasst: 19. Sep 2024, 10:13
von Dienstunfall_L
Die Abzüge werden nicht beim Ruhegehaltsatz vorgenommen, sondern beim Ruhegehalt.

Re: Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Verfasst: 19. Sep 2024, 10:24
von Pipapo
Es sind 4 Jahre.

Re: Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Verfasst: 19. Sep 2024, 10:44
von Mainstream1
So ist es. Unabhängig davon, ob du bereits die 45 Jahre hast, witd6der Abschlag bis zur Regelaltergrenze, 67, berechnet. Ungerecht, aber wahr und gerichtlich bestätigt.
Also einfach noch 2 Jahre länger machen.
Das ganze erledigt sich wahrscheinlich sowieso im Zuge der künftigen Sparmaßnahmen. Dann gibt es weder die 63, noch die 65 und du kannst bis 67 arbeiten. Außer DDU und Schwerbehinderung. Nur mal so eine Vorahnung von mir.

Re: Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Verfasst: 19. Sep 2024, 13:44
von Pipapo
Mit 63 Jahren kannst du abschlagsfrei gehen, wenn du wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wirst.

Re: Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Verfasst: 19. Sep 2024, 19:33
von Mainstream1
Danach wurde doch ausdrücklich nicht gefragt.

Re: Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Verfasst: 3. Okt 2025, 01:03
von T802003
Folgende Variante:
kommunalbeamter in Nordrhein-Westfalen, geboren 1966, 40 dienstjahren mit 60 Jahren,Schwerbehinderung GdB 50.
Wann kann ich in Frühpensionierung mit Schwerbehinderung GdB 50 gehen ?
A) ohne Abschläge
B) mit Abschlâge
LG

Re: Versorgungsabschlag - Ruhestand mit 63 Jahren

Verfasst: 6. Okt 2025, 17:07
von Alea
Versetzung in den Ruhestand auf (eigenen) Antrag wegen Schwerbehinderung:

a) nach Vollendung des 63. LJ - ohne Versorgungsabschläge beim Ruhegehalt
b) nach Vollendung des 60. LJ, aber vor Vollendung des 63. LJ - für jedes Jahr vor Vollendung des 63. LJ 3,6 % pro Jahr (0,3 % pro Monat) Versorgungsabschlag vom Ruhegehalt, höchstens jedoch 10,8 %
(§ 16 Abs. 2 Nr. 1 LBeamtVG NRW i. V. m. § 33 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 LBG NRW)