Amtsärztliche Untersuchung, Inhalt des Beurteilungsschreibens, BaL
Verfasst: 17. Aug 2024, 19:56
Ein junger Kollege hat mich heute um Rat gefragt.
Er hatte vor der anstehenden Lebenszeiternennung eine diesbezügliche Untersuchung beim Amtsarzt, da in den 3 Jahren BaP wohl Krankheitszeiten von mehr als drei Monaten (?) angefallen sind. Er zeigte mir nun das Schreiben des Amtsarztes, also das Ergebnis der Begutachtung, die an den Dienstherrn gehen soll.
Der AA schreibt, dass der Kollege aufgrund des festgestellten Gesundheitszustandes für die Lebenszeit gesundheitlich grundlegend geeignet ist.
Er schreibt weiter, dass eine bestimmte Erkrankung besteht (!), welche zu den Fehlzeiten geführt hat. Entsprechende Maßnahmen hätte der Kollege wahrgenommen.
Weiters schreibt er, dass aus heutiger Sicht eine dienstliche Relevanz nicht zu erwarten sei. Es wären keine tatsächlichen Anhaltspunkte erkennbar, die eine vorzeitige Dienstunfähigkeit oder erhebliche Fehlzeiten erwarten liessen. (Text ist länger, aus der Erinnerung so geschrieben)
Der Kollege sieht es so, dass eine Ernennung zum BaL damit erfolgen wird, aber dieser unschöne und nach seiner Ansicht unzutreffende Text wird dann wohl auf ewig in der Personalakte stecken. Was bei späteren Bewerbungsverfahren im ÖD, wo die P-Akte beigezogen wird sicherlich nicht allzu förderlich ist.
Ich habe dem Kollegen erstmal geraten, bevor er der Weitergabe zustimmt, eventuell einen entsprechend aufgestellten Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht/Beamtenrecht zu konsultieren.
Mir erscheint es nämlich fraglich, dass der AA hier quasi eventuell nachteilige Diagnosen reinschreibt, aber trotzdem gegen die Ernennung zum BaL keine Bedenken hat.
Warum führt man dann diese Erkrankung auf?
Er hatte vor der anstehenden Lebenszeiternennung eine diesbezügliche Untersuchung beim Amtsarzt, da in den 3 Jahren BaP wohl Krankheitszeiten von mehr als drei Monaten (?) angefallen sind. Er zeigte mir nun das Schreiben des Amtsarztes, also das Ergebnis der Begutachtung, die an den Dienstherrn gehen soll.
Der AA schreibt, dass der Kollege aufgrund des festgestellten Gesundheitszustandes für die Lebenszeit gesundheitlich grundlegend geeignet ist.
Er schreibt weiter, dass eine bestimmte Erkrankung besteht (!), welche zu den Fehlzeiten geführt hat. Entsprechende Maßnahmen hätte der Kollege wahrgenommen.
Weiters schreibt er, dass aus heutiger Sicht eine dienstliche Relevanz nicht zu erwarten sei. Es wären keine tatsächlichen Anhaltspunkte erkennbar, die eine vorzeitige Dienstunfähigkeit oder erhebliche Fehlzeiten erwarten liessen. (Text ist länger, aus der Erinnerung so geschrieben)
Der Kollege sieht es so, dass eine Ernennung zum BaL damit erfolgen wird, aber dieser unschöne und nach seiner Ansicht unzutreffende Text wird dann wohl auf ewig in der Personalakte stecken. Was bei späteren Bewerbungsverfahren im ÖD, wo die P-Akte beigezogen wird sicherlich nicht allzu förderlich ist.
Ich habe dem Kollegen erstmal geraten, bevor er der Weitergabe zustimmt, eventuell einen entsprechend aufgestellten Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht/Beamtenrecht zu konsultieren.
Mir erscheint es nämlich fraglich, dass der AA hier quasi eventuell nachteilige Diagnosen reinschreibt, aber trotzdem gegen die Ernennung zum BaL keine Bedenken hat.
Warum führt man dann diese Erkrankung auf?