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Familienzuschlag Beamtenehepaar

Verfasst: 12. Aug 2024, 11:52
von Klaus87
Hallo Kollegen, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen?!
Schon mal vielen Dank für die Mühe/Hilfe

Frau (Beamtin im Vollzug), bald in Elternzeit
Ich, selbst Beamter im Vollzug

Meine Frau und ich würden nach der Geburt unseres Kindes den Familienzuschlag geteilt bekommen… da meine Frau, dank sei Deutschland, in ihrer Elternzeit max. 1800€ Besoldung (65% Nettolohn) erhält wollte ich fragen, ob man den Familienzuschlag komplett auf mich umschreiben lassen kann?

Re: Familienzuschlag Beamtenehepaar

Verfasst: 12. Aug 2024, 14:34
von Gerda Schwäbel
Ich weiß zwar nicht in welchem Bundesland diese Geschichte spielt, also welches Landesrecht anzuwenden ist, aber es dürfte in allen Bundesländern (die noch einen Familienzuschlag für Verheiratete bezahlen) gleich sein:

Während der Elternzeit (der Ehefrau) ist sie grundsätzlich ohne Bezüge beurlaubt. Sie erhält also Elterngeld (und auch wenn dessen Höhe abhängig ist von der zuvor gezahlten Besoldung) keine Besoldung und damit auch keinen Familienzuschlag. Aus diesem Grund steht Ihnen ab dem Monat des Beginns der Elternzeit der volle Verheiratetenanteil zu. Der Kinderanteil im Familienzuschlag wird sowieso immer nur einem Elternteil gezahlt.

Re: Familienzuschlag Beamtenehepaar

Verfasst: 12. Aug 2024, 17:49
von Mainstream1
So ist es.
Elterngeld ist keine Besoldung.

Re: Familienzuschlag Beamtenehepaar

Verfasst: 19. Aug 2024, 11:54
von connigra
Habe dir eine PN gesandt.