DDU/Ruhegehalt/Erhöhung
Verfasst: 31. Jul 2024, 18:31
Hallo,
wenn jemand wegen DDU Ruhegehalt bezieht (Hessen), davor aber Rentenbeiträge bezahlt hat, kann eine sogenannte Erhöhung des Ruhegehalts erfolgen bzw. Antrag stellen. So weit so gut. Dazu habe ich ein paar Fragen.
1) Was ist mit der Wartezeit von 60 gemeint? Sind das die Lebensjahre? Heißt das, dass man bei Lebensalter 57 Jahre noch 3 Jahre warten muss, bis man den Antrag auf Erhöhung stellen kann?!
2) Wird diese Erhöhung von der Höhe der bisherigen erwirtschaftenden Rente beeinflußt? Es ist nämlich zu lesen, dass pro Jahr des Rentenbezugs das Ruhegehalt um ca. 0,9 % erhöht wird?! Wie muss ich das verstehen? Angenommen ich habe 5 jahre in die gesetzl. Rentenv. einbezahlt. Bekomme ich dann ca. 4,5 % mehr Ruhegehalt oder wird das aus der bisher angesparten Rente zu tun?
3)Einkünfte von einer Solaranlage sind Einkünfte. Zieht man diese Einkünfte vom Ruhegehalt wieder ab, oder schaut nur, ob diese Einkünfte im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeiten liegen?
Vielen Dank
F
wenn jemand wegen DDU Ruhegehalt bezieht (Hessen), davor aber Rentenbeiträge bezahlt hat, kann eine sogenannte Erhöhung des Ruhegehalts erfolgen bzw. Antrag stellen. So weit so gut. Dazu habe ich ein paar Fragen.
1) Was ist mit der Wartezeit von 60 gemeint? Sind das die Lebensjahre? Heißt das, dass man bei Lebensalter 57 Jahre noch 3 Jahre warten muss, bis man den Antrag auf Erhöhung stellen kann?!
2) Wird diese Erhöhung von der Höhe der bisherigen erwirtschaftenden Rente beeinflußt? Es ist nämlich zu lesen, dass pro Jahr des Rentenbezugs das Ruhegehalt um ca. 0,9 % erhöht wird?! Wie muss ich das verstehen? Angenommen ich habe 5 jahre in die gesetzl. Rentenv. einbezahlt. Bekomme ich dann ca. 4,5 % mehr Ruhegehalt oder wird das aus der bisher angesparten Rente zu tun?
3)Einkünfte von einer Solaranlage sind Einkünfte. Zieht man diese Einkünfte vom Ruhegehalt wieder ab, oder schaut nur, ob diese Einkünfte im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeiten liegen?
Vielen Dank
F