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Ruhestandsverfahren ; Mindestversorgung???

Verfasst: 16. Aug 2009, 19:44
von wesermeister
Hallo erstmal!

Da ich aufgrund einer psychischen Erkrankung (depressive Störungen) momentan dienstunfähig bin und es wahrscheinlich auf den Ruhestand hinausläuft, würde mich interessieren wie der weitere Ablauf ist.

Momentan bin ich die 4. Woche erkrankt (ist nicht viel aber eben immer mal wieder) und ich leider auch keinen Nerv mehr auf die ewigen Fragen der Behördenleitung habe, zumal mir der ganze "Druck" nicht unbedingt zuträglich ist.
Steht für mich "erstmal" der Weg in den Ruhestand fest, da ich auch unbedingt Abstand gewinnen muss und mich nicht von einer Dienstunfähigkeit in die nächste hangeln möchte.

Wie ist jetzt der weitere Weg und wie kann ich ausrechnen, wieviel Pension ich bekomme?
Ich bin Beamter in Niedersachsen, seit 1998 im Dienst und werde nach A7 besoldet!

Danke und Gruß

Ruhestansverfahren, Mindestversorgung

Verfasst: 30. Aug 2009, 19:10
von luedemdi
Hallo Wesermister,

hilfreich könnte nachfolgender Link des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW sein. Du kommst zwar aus NDS,es könnte aber ein hilfreicher Anhaltspunkt sein, ungefähr die Höhe Deiner Pension abzuschätzen. Vielleicht gibt es ja auch in NDS ein entsprechendes Landesamt mit guter WEB-Seite.

http://www.lbv.nrw.de/

Verfasst: 24. Sep 2009, 22:44
von Kolbe
Muss man dann in den Ruhestand bzw. in die Pension?

Mindestversorgung

Verfasst: 25. Sep 2009, 19:19
von Jm010265
In Bayern ist die Mindestversorgung z. Zt. 1359€uro.
MfG Jm010265

Verfasst: 29. Sep 2009, 09:11
von Kolbe
Ab wann erhält man die denn? Also wie lange muss man dann im Dienst gewesen sein?