Mal davon abgesehen, dass die Debeka meines Wissens nach keine Selbstbeteiligung in den Beamtentarifen anbietet, die Selbstbeteiligung sollte man sich bestenfalls sparen, insbesondere wenn jetzt wegen der Dienstunfähigkeit zu erwarten ist, dass gegebenenfalls häufigere Arztbesuche zu erwarten sind. Hier hat man keinen besonderen Effekt durch die Selbstbeteiligung, denn diese fällt dann "immer an" und ist dem monatlichen Beitrag mit hinzu zu addieren. Der zweite nachteilige Effekt der Selbstbeteiligung ist, dass die Altersrückstellungen sich hier auch entsprechend geringer ausfallen.
"Alte Tarife" werden teurerer ist zu pauschal gesagt, es kommt immer darauf an, wie hoch die Leistungsausgaben in der entsprechenden Tarifkohorte ist. Übersteigen diese das kalkulierte Maß, etwa durch höhere Lebenserwartung, geringere Sterberate, höhere medizinische Ausgaben, erfolgt dann eine Beitragsanpassung. Auch alte Tarife können durchaus bei einer guten Versichertenkohorte sich doch als beitragsstabil erweisen.
Unisextarife sind nicht automatisch günstiger, als die wurden natürlich jetzt "aktueller kalkuliert" als die älteren Tarife und sind noch relativ gesehen mehr jüngere drin, ist die wahrscheinlichkeit natürlich höher, dass zumindest zu den jüngeren Jahren noch keine zu
Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten:
1. Verbleib im bisherigen Tarif und das ziehen des Optionsrechts nach § 199 VVG. Damit wird der Vertag, in dem Sachverhalt hier, um die 10% gesteigert ohne weitere Gesundheitsprüfung oder Risikoprüfung, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt wird. Eine Steigerung von 10% bedingt natürlich auch einen entsprechend angepassten Tarif.
2. Wechsel in einen neuen (Unisex) Tarif nach § 204 VVG. Hier ist es insbesondere jetzt wichtig, dass man sich vom Versicherer eine detaillierte Auflistung geben lässt welche Veränderungen konkret zwischen dem neuen und dem alten Tarif gibt. Hierbei gibt es einen Informationsanspruch des Versicherten, wenn dieser sich die Option nach § 204 VVG ziehen möchte. Die Leistungen sollten zumindest "gleichartig" sein, für Mehrleistungen können Gesundheitsfragen anfallen -> hier kann dann ein Mehrbeitrag anfallen oder ein Leistungsausschluss. Allerdings jetzt nur auf die Mehrleistung bezogen, wie Beispielhaft: Alter Vertrag 1 Implantat drin, im neuen Vertrag 3 Implantate drin -> die Mehrleistung sind also die 2 Implantate. 1 Implantat bleibt ja "wie bisher" erhalten.
3. Wechsel in den Standardtarif (bei Bisex Tarifen) oder Basistarif (bei Unisex Tarifen), als aller letzte Option. Dieser bietet nochmals weniger Leistungen an als die regulären Versicherungstarife. Auch beim Standard- oder dem Basistarif gibt es Beihilfesätze, so dass hier der Beitrag zusammen mit dem bisher erworbenen Altersrückstellungen geringer Ausfallen kann. Jedoch bitte die Tarifbedingungen gut durchlesen, durch den niedrigeren Erstattungs-Satz kommt es natürlich bei Ambulanten Behandlungen zwangsläufig zu "Eigenbeteiligungen" bei den Arztleistungen.
Ich würde einen Wechsel in einen dieser beiden "Sozialtarife" nur in Erwägung ziehen, wenn tatsächlich alle Leinen gerissen sind und man ansonsten nichts stemmen kann. In der Regel lassen die allermeisten "Probleme" schon damit lösen, dass man entweder § 199 VVG oder § 204 VVG vernünftig zieht und insbesondere nicht alles blind unterschreibt was einem vorgelegt wird.
Ich persönlich als Laie denke, dass der beste Weg wäre erst §199 VVG zu ziehen, damit man die 10% mehr innert sechs Monate ohne Risikoprüfung erhält und dann im gleichen Zuge dann §204 VVG ziehen kann, wenn ein neuerer Tarif in Frage kommt. Ansonsten könnten die Versicherer vielleicht, falls man direkt den Weg über "§204 VVG" geht, damit argumentieren, dass die 10% "mehr" eben eine Mehrleistung darstellen und auch ggf. unter die Gesundheitsfragen fallen.
Versicherungsbedingungen Standardtarif (Bisex), insbesondere Leistungen ab Seite 19
Versicherungsbedingungen Basistarif (Unisex), insbesondere Leistungen ab Seite 18
Die andere Möglichkeit wäre meines Erachtens nach vielleicht auf "Luxusleistungen" zu verzichten oder noch besser diese Leistungen "ruhend" zu stellen als Anwartschaft. Gemeint sind damit die Tarife wie "Wahlleistungstarif" (kein Zweibettzimmer) und "Beihilfeergänzungstarif" (kein Zahnersatz, kein Einbettzimmer, kein Chefarzt, keine Restkosten Hilfsmittel, etc.). Den Beihilfeergänzungstarif sollte man in der Regel aber bestenfalls "drin" lassen, wenn man der Ansicht ist dass die darin enthaltenden Leistungen, je nach Umfang des Beihilfeergänzungstarifs, im späteren Alter besonderes erforderlich werden.
Ich persönlich würde in der Regel zumindest Zweibettzimmer und Beihilfergänzungstarif "drin lassen", aber es kommt ja natürlich auch auf die jeweilige eigene monetäre Situation an. Ohne beide Tarife steht man auch nicht schlechter da, man hat nur eben gegebenenfalls mehr Eigenkosten etwa wenn man die Restkosten für das das Zweibettzimmer (40% + 16 €) oder den Zahnersatz (60% aus 50% des RE Betrags) aus der Besoldung selbst stemmt.