Duales Studium Wechsel "Teilzeitmodell-Praxis"
Verfasst: 5. Jul 2024, 07:12
Hallo,
ich habe einen Beitrag zu dem Thema gefunden. Die dort beschriebene Situation ist allerdings nicht identisch und legt einen anderen Schwerpunkt. Ich hoffe daher es ist in Ordnung einen neuen Beitrag anzulegen.
Es geht mir im Prinzip um die Frage, ob es Einschätzungen gibt, ob es für mich ein Problem darstellt, wenn ich Gebrauch von §10b Abs. 4 VAP2.1 NRW mache, und bei meinem aktuell laufenden Dualen Studium des Bachelor of Laws meinen Dienstherren darauf anspreche, ob es mir ermöglicht werden kann meine Arbeitszeit in den Praxisabschnitten von 41 auf 32-34 Stunden zu reduzieren. Ich würde also von Vollzeit auf das "Teilzeitmodell-Praxis" umstellen wollen. Die Studienabschnitte würde ich weiterhin in Vollzeit absolvieren und mit einer Reduzierung der Besoldung oder einer möglichen leichten Verlängerung der Studienzeit um bis zu ein halbes Jahr, habe ich grundsätzlich kein Problem. In der Studienordnung zum Vollzeit Studium ist dabei nichts zu finden. Es gibt eine eigene Studienordnung für das Studium in Teilzeit, aber die bezieht sich auf ein gänzlich in Teilzeit vollzogenes Studium. Würde es sich da lohnen die Hochschule in NRW erstmal unverbindlich zu kontaktieren?
Meine primäre Sorge und Frage ist allerdings, dass es "schlecht ankommt" oder es als absoluter Sonderfall vom Dienstherren dargestellt und mir daher "angelastet" wird.
Meinungen zu dem Thema würden mir sehr weiterhelfen.
ich habe einen Beitrag zu dem Thema gefunden. Die dort beschriebene Situation ist allerdings nicht identisch und legt einen anderen Schwerpunkt. Ich hoffe daher es ist in Ordnung einen neuen Beitrag anzulegen.
Es geht mir im Prinzip um die Frage, ob es Einschätzungen gibt, ob es für mich ein Problem darstellt, wenn ich Gebrauch von §10b Abs. 4 VAP2.1 NRW mache, und bei meinem aktuell laufenden Dualen Studium des Bachelor of Laws meinen Dienstherren darauf anspreche, ob es mir ermöglicht werden kann meine Arbeitszeit in den Praxisabschnitten von 41 auf 32-34 Stunden zu reduzieren. Ich würde also von Vollzeit auf das "Teilzeitmodell-Praxis" umstellen wollen. Die Studienabschnitte würde ich weiterhin in Vollzeit absolvieren und mit einer Reduzierung der Besoldung oder einer möglichen leichten Verlängerung der Studienzeit um bis zu ein halbes Jahr, habe ich grundsätzlich kein Problem. In der Studienordnung zum Vollzeit Studium ist dabei nichts zu finden. Es gibt eine eigene Studienordnung für das Studium in Teilzeit, aber die bezieht sich auf ein gänzlich in Teilzeit vollzogenes Studium. Würde es sich da lohnen die Hochschule in NRW erstmal unverbindlich zu kontaktieren?
Meine primäre Sorge und Frage ist allerdings, dass es "schlecht ankommt" oder es als absoluter Sonderfall vom Dienstherren dargestellt und mir daher "angelastet" wird.
Meinungen zu dem Thema würden mir sehr weiterhelfen.