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				Versorgungsausgleich bei Zusammentreffen Gesetzl  Rente und Pension
				Verfasst: 28. Jun 2024, 13:06
				von honeybee58
				Ich habe folgende Frage: Ab Dez2024 erhalte ich gesetzl Rente. Demzufolge ändert sich meine Beamtenversorgung, wenn ich dann beides beziehe. Also  Pension und Rente. 
Da ich bei Eintritt in den Vorruhestand 2016 wegen DU eine Erhöhung beantragt hatte, wird ja nun meine Pension um diesen Erhöhungsbetrag wieder gekürzt. Also die eigentlichen 35,01 v.H.wurden  auf 47,85 v.H.erhöht. Wie sieht das dann aber mit dem Versorgungsausgleich aus, der monatl von meinem Nettogehalt abgezogen wird?  Bei jeder tariflichen Erhöhung usw.wurde mir im Laufe der Jahre mehr abgezogen, also wäre es doch logisch, dass mir dann weniger abgezogen wird, wenn meine Versorgungsbezüge sinken.??  Ich bedanke mich im Voraus über eventuelle "Aufklärung".
			 
			
					
				Re: Versorgungsausgleich bei Zusammentreffen Gesetzl  Rente und Pension
				Verfasst: 28. Jun 2024, 14:39
				von zeerookah
				honeybee58 hat geschrieben: 28. Jun 2024, 13:06
Bei jeder tariflichen Erhöhung usw.wurde mir im Laufe der Jahre mehr abgezogen, also wäre es doch logisch, dass mir dann weniger abgezogen wird, wenn meine Versorgungsbezüge sinken.??  Ich bedanke mich im Voraus über eventuelle "Aufklärung".
 
Schön wärs, ist aber nicht so. 
Das mit den erhöhen und weiter abziehen geht Jahr für Jahr so weiter. Da der Versorgungsausgleich dynamisch ist.
Gibt es eine Bezügeerhöhung um 3% erhöht sich auch der Versorgungsausgleich
 
			 
			
					
				Re: Versorgungsausgleich bei Zusammentreffen Gesetzl  Rente und Pension
				Verfasst: 28. Jun 2024, 15:09
				von honeybee58
				Der Begünstigte lebt aber nicht mehr. hat seit 2018 Rente bekommen und ist 2023 verstorben. man erhält seine Versorgungspunkte aber nur zurück, wenn der Begünstigte innerhalb von 36 Monaten nach Erhalt seiner ersten Rente verstirbt. Dass das mit dem Erhöhen weitergeht, ist mir leider klar, aber ich  habe dann doch voraussichtlich eine niedrigere Pension ,von der ausgehend abgezogen wird   als jetzt. Also  z.b. von jetzt 2.500 Ruhegehalt mit 47,85vH  zu rund 1.800 mit  35,01vH.wird mir dann die gleiche Summe Versorgungsausgleich abgezogen? ?
			 
			
					
				Re: Versorgungsausgleich bei Zusammentreffen Gesetzl  Rente und Pension
				Verfasst: 28. Jun 2024, 16:40
				von zeerookah
				Ich glaube ja. Das Geld steckt sich dann der Staat in die Tasche.
Ist sehr ungerecht. Ich glaube gelesen zu haben das da auch mal jemand durch alle Instanzen gegen geklagt hat. Ist aber Erfolglos geblieben.
Der Versorgungsausgleich ist ja mal vom Familiengericht festgelegt worden. 
Hast Du schon mal mit deiner Versorgungsstelle gesprochen? Wenn ja was sagen die denn
PS: Versorgungsausgleich wird bei mir vom Brutto abgezogen
PPS: Du hast, trotz Alter,  sehr wenig Prozente. Wie kommt das?
			 
			
					
				Re: Versorgungsausgleich bei Zusammentreffen Gesetzl  Rente und Pension
				Verfasst: 28. Jun 2024, 17:19
				von honeybee58
				ich bin erst seit 2002 im Beamtenverhältnis, ( Lehrer) vorher Angestellte, Land Thüringen. Versorgungsausgleich vom Brutto?? Nee, bei mir netto.
			 
			
					
				Re: Versorgungsausgleich bei Zusammentreffen Gesetzl  Rente und Pension
				Verfasst: 28. Jun 2024, 19:31
				von zeerookah
				Das wäre dann doppelt gekniffen/ungerecht. Erst mußt Du auf den Versorgungsausgleich Steuern bezahlen und dann wird dir der Betrag auch noch abgezogen  
 
Ist im Länderrecht scheinbar anders geregelt