Versetzung in den Ruhestand- Freie Heilfürsorge (BW)
Verfasst: 10. Mai 2024, 10:28
Liebe Community,
wenn jemand vorzeitig in den Ruhestand geschickt wird, bekommt er eine Verfügung.
Der Ruhestand beginnt mit Ablauf des Monats, in dem einem die Verfügung bekannt gegeben wurde.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch hat gem. § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufschiebende Wirkung.
Nach §44 Abs. 2 LBG wird jedoch vom Ablauf des Monats, in dem einen die Versetzung in den Ruhestand mitgeteilt worden ist, bis zu deren Unanfechtbarkeit der Teil der Dienstbezüge einbehalten, der die Versorgungsbezüge übersteigt.
So jetzt zum Knackpunkt:
Mit der Versetzung in den Ruhestand endet der Anspruch auf freie Heilfürsorge und man hat Anspruch auf Beihilfe als Versorgungsempfänger.
Wenn man jetzt gegen diese Verfügung vorgehen würde, was passiert mit der freien Heilfürsorge? (Widerspruch-Landesbeamter BW).
wenn jemand vorzeitig in den Ruhestand geschickt wird, bekommt er eine Verfügung.
Der Ruhestand beginnt mit Ablauf des Monats, in dem einem die Verfügung bekannt gegeben wurde.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch hat gem. § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufschiebende Wirkung.
Nach §44 Abs. 2 LBG wird jedoch vom Ablauf des Monats, in dem einen die Versetzung in den Ruhestand mitgeteilt worden ist, bis zu deren Unanfechtbarkeit der Teil der Dienstbezüge einbehalten, der die Versorgungsbezüge übersteigt.
So jetzt zum Knackpunkt:
Mit der Versetzung in den Ruhestand endet der Anspruch auf freie Heilfürsorge und man hat Anspruch auf Beihilfe als Versorgungsempfänger.
Wenn man jetzt gegen diese Verfügung vorgehen würde, was passiert mit der freien Heilfürsorge? (Widerspruch-Landesbeamter BW).