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Ausbildungalter grenze beim zoll?

Verfasst: 9. Aug 2009, 15:49
von lilakuh
hallo möchte mich noch mal ausbilden lassen und wollte gerne wissen ob es da ein einstellungsalter gibt welches nicht uebersch4ritten wird ich selber bin 36 und 50% schwerbehindert weshalb der alte job wegfaellt
waere super wenn ihr mir helfen könntet
Michaela

Verfasst: 9. Aug 2009, 15:55
von leonsucher
Das theoretische Einstellungshöchstalter beim Zoll beträgt 40 Jahre und mit 50 % anerkanntem GDB gilt man als schwerbehindert und ist bei gleicher Eignung ( Sporttest entfällt natürlich und der Amtsarzt wird nur eine Mindesteignung atttestieren ) zu bevorzugen.

Rein gesetzlich sieht das etwa so aus:

http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/df041.htm

Verfasst: 9. Aug 2009, 17:04
von lilakuh
dank jetzt hab ich aber noch ne frage habe vor ca 3 wochen den eignungstest als ermittler gemacht und mit 3,44 bestanden wird der anerkannt oder muss ich nen neuen machen?

Verfasst: 9. Aug 2009, 17:33
von leonsucher
Also bei Zoll gibt es m.E. nach keine anrechenbaren Vortests.
Es muss jeder ( Ausnahme Sporttest bei Schwerbehinderten/ Gleichgestellten ) das komplette, aus mehreren Einladungen bestehende Programm zu den vorgegebenen Terminen am vorgegebenen Ort durchziehen.

Für weitere Einstellungs/Ausbildungsdetails:

http://www.zoll.de/g1_beruf_und_karriere/index.html

Verfasst: 9. Aug 2009, 19:46
von lilakuh
danke nochmal und ist echt ein scharfes bild!