Kostenübernahme Psychotherapie
Verfasst: 27. Mär 2024, 19:54
Ich bin seit 2023 aufgrund DDU (dauerhafter Dienstunfähigkeit) in Frühpension.
Der Amtsarzt hatte dort in seinem Gutachten u.a. folg. geschrieben:
„… Aus personal- / vertrauensärztlicher Sicht wird eine intensivierte langfristige ambulante
Psychotherapie für zwingend erforderlich gehalten …“.
Ich war jetzt bis Ende 2023 bei einem Arzt für „Psychiatrie und Psychotherapie“. Was mir letztendlich aber nicht viel gebracht hat, da es auf dem Niveau „Hausfrauenpsychologie“ war.
Ich wollte nun in 2024 nochmals das Thema „Psychotherapie“ in Angriff nehmen.
Ich habe jetzt eine psychotherapeutische Praxis gefunden, bei der ich eine Psychotherapie machen könnte.
Aus meiner Sicht dürfte die Kostenübernahme für Psychotherapie bei diesen aber ein Problem darstellen, da diese psychotherapeutische Praxis sehr teuer abrechnet.
Ich habe eine erste Rechnung bekommen und für die probatorischen Sitzungen wurde durchgängig mehr als der Regelhöchstsatz sprich Höchstsatz (Kosten pro Sitzung somit: Ziffer 870 / Faktor 3,5 / 153,02Euro) genommen.
Das BVA wird es aber so wie hier sehen:
„… Der 3,5 fache Satz darf nur dann berechnet werden, wenn der Arzt überdurchschnittlich schwierige oder aufwendige Leistungen erbringen musste …“ Quelle: https://shorturl.at/zDKP5
Sprich für mich ein strittiger Punkt.
Denn weiterhin heisst es:
„… Liegt der GOÄ Faktor über dem Regelhöchstsatz, dann wird eine Begründung fällig …“ Quelle: https://shorturl.at/zDKP5
Und:
„…Der GOÄ Steigerungsfaktor kann unzulässig sein, wenn seine Begründung nicht ausreichend ist …“ Quelle: https://shorturl.at/zDKP5
D.h. im Worst-Case wird durch die Beihilfe nur bis zum Faktor 2,3 bezahlt und ich bleibe auf den Rest-Kosten bis Faktor 3,5 sitzen.
Frage daher:
Wie sind eure Erfahrungen bezüglich der Kostenübernahme der Beihilfe bei Kosten für Psychotherapie?
Der Amtsarzt hatte dort in seinem Gutachten u.a. folg. geschrieben:
„… Aus personal- / vertrauensärztlicher Sicht wird eine intensivierte langfristige ambulante
Psychotherapie für zwingend erforderlich gehalten …“.
Ich war jetzt bis Ende 2023 bei einem Arzt für „Psychiatrie und Psychotherapie“. Was mir letztendlich aber nicht viel gebracht hat, da es auf dem Niveau „Hausfrauenpsychologie“ war.
Ich wollte nun in 2024 nochmals das Thema „Psychotherapie“ in Angriff nehmen.
Ich habe jetzt eine psychotherapeutische Praxis gefunden, bei der ich eine Psychotherapie machen könnte.
Aus meiner Sicht dürfte die Kostenübernahme für Psychotherapie bei diesen aber ein Problem darstellen, da diese psychotherapeutische Praxis sehr teuer abrechnet.
Ich habe eine erste Rechnung bekommen und für die probatorischen Sitzungen wurde durchgängig mehr als der Regelhöchstsatz sprich Höchstsatz (Kosten pro Sitzung somit: Ziffer 870 / Faktor 3,5 / 153,02Euro) genommen.
Das BVA wird es aber so wie hier sehen:
„… Der 3,5 fache Satz darf nur dann berechnet werden, wenn der Arzt überdurchschnittlich schwierige oder aufwendige Leistungen erbringen musste …“ Quelle: https://shorturl.at/zDKP5
Sprich für mich ein strittiger Punkt.
Denn weiterhin heisst es:
„… Liegt der GOÄ Faktor über dem Regelhöchstsatz, dann wird eine Begründung fällig …“ Quelle: https://shorturl.at/zDKP5
Und:
„…Der GOÄ Steigerungsfaktor kann unzulässig sein, wenn seine Begründung nicht ausreichend ist …“ Quelle: https://shorturl.at/zDKP5
D.h. im Worst-Case wird durch die Beihilfe nur bis zum Faktor 2,3 bezahlt und ich bleibe auf den Rest-Kosten bis Faktor 3,5 sitzen.
Frage daher:
Wie sind eure Erfahrungen bezüglich der Kostenübernahme der Beihilfe bei Kosten für Psychotherapie?