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Versicherungsanpassung Frühpensionierung

Verfasst: 1. Mär 2024, 15:38
von cotamiqu
Hallo,

es würde mich interessieren, ob man eine Frühpensionierung seinen Versicherungen mitteilen sollte/muss.

Ich beziehe mich jetzt nicht auf die Krankenkenversicherung, denn da ändert sich ja der Beihilfesatz - das ist unstrittig.

Es geht um "risikoändernde Umstände" bei anderen Versicherungen. Wenn z.B. die Rechtschutzversicherung schreibt, dass man eine "berufliche Neuorientierung" melden muss.

Ist es also geboten, bestimmte Versicherungen zu informieren?

Danke

Re: Versicherungsanpassung Frühpensionierung

Verfasst: 1. Mär 2024, 16:10
von Allium
bei meiner Rechtschutz hatte ich auch dies nachgefragt, ich habe nämlich den Berufsrechtschutz beibehalten, man weiß ja nie ob man doch nochmal reaktiviert wird...dort hieß es, dass bei meiner Versicherung keine spezielle Tätigkeit versichert ist, solange man angestellt ist, ist also jeder Beruf versichert, auch der Minijob. Dennoch habe ich meiner Versicherung mitgeteilt, was genau für einen Minijob ich mache. ABER: dies gilt nicht für Selbstständigkeit, dies ist dann nicht mehr versichert, sagte man mir. Wer sich also nach Pensionierung also Selbstständig macht, muss dies der Berufsrechtschutz auf jeden Fall mitteilen.

Re: Versicherungsanpassung Frühpensionierung

Verfasst: 13. Mär 2024, 18:51
von connigra
Schau halt in deine Versicherungsunterlagen (Rechtschutz und Haftpflicht) nach. Dort ist vermerkt, ob du irgendwelche berufsbedingte Versicherungen abgeschlossen hat. Diese kannst du nun kündigen.
z.B. Diensthaftpflicht, Dienstrechtschutz usw.
du wirst ja nur Frühpensioniert - also fragst du nun auch nicht nach, was sich ändert, wenn du nach der Pensionierung selbstständig wirst, oder?

Eventuell hast du eine BUZ (bei Beamten gleichzusetzen mit Dienstunfähigkeit) abgeschlossen. Die greift, wenn du 6 Monate zusammenhängend dienstunfähig warst. Du kannst trotzdem noch volles Gehalt bekommen und daneben bereits die Dienstunfähigkeitsrente beziehen