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Erfahrungsstufen

Verfasst: 5. Aug 2009, 00:07
von Martin
Hallo Zusammen,

ich starte am 1.9. eine Anwärterstelle beim Land Bayern, im mittleren nichttecnischen Dienst.

Nach Beendigung meiner Anwärterschaft, beginne ich mit der Besoldungsstufe 6/ Erfahrungsstufe 1.

Meine Fragen: Wann komme ich in die Erfahrungsstufe 2, nach zwei Jahren oder frühestens nach zwei Jahren, oder durch eine gute Beurteilung?

Was ist wenn man befördert wird z.B. in A7, behält man seine Erfahrungsstufen oder fängt man wieder mit der Erfahrungsstufe1 an?

Wann wird man befördert, muss man eine hohe Erfahrungsstufe haben oder erhält man eine gute Bewertung?

Vielen Dank für eure Hilfen bzw. Beiträge

Verfasst: 5. Aug 2009, 08:23
von Gerda Schwäbel
Nach meinem Wissensstand kennt das Besoldungsrecht in Bayern den Begriff der Erfahrungsstufe noch nicht. Die Stufe des Grundgehaltes müsste sich also - zumindest derzeit noch - nach dem festzusetzenden Besoldungsdienstalter richten. Dies bedeutet, dass die Stufe 2 des Grundgehaltes regelmäßig ab dem Monat der Vollendung des 23. Lebensjahres gezahlt wird.
Im Falle einer Beförderung bleibt die bis dahin erreichte Stufe/Erfahrungsstufe erhalten. (Zumindest nach derzeitigem Stand. Denkbar wäre natürlich auch eine Neuregelung, dass die Beförderung zu einer Verminderung um eine Stufe oder vorübergehend um eine halbe Stufe führt; dem Einfallsreichtum des Gesetzgebers sind da nur wenig Grenzen gesetzt.)
Zum Thema "Beförderung" gibt es sicher innerhalb des Vorbereitungsdienstes reichhaltige Informationen von kompetenten Wissensträgern. Mit der Erfahrungsstufe hat die Beförderung jedenfalls nichts zu tun.
Gruß
Gerda

Verfasst: 5. Aug 2009, 23:13
von Holzmichel
Da wir schon mal beim Thema sind - wie sieht es in dieser Angelegenheit in Sachsen aus? Nach der Ausbildung bin ich 23, bedeutet das, dass ich gleich in der Erfahrungsstufe 2 einsteige?

Verfasst: 8. Aug 2009, 21:43
von Gerda Schwäbel
Holzmichel hat geschrieben:Da wir schon mal beim Thema sind - wie sieht es in dieser Angelegenheit in Sachsen aus? Nach der Ausbildung bin ich 23, bedeutet das, dass ich gleich in der Erfahrungsstufe 2 einsteige?
Nach meiner Kenntnis: siehe oben!
Also nach heutiger Rechtslage nicht "Erfahrungsstufe 2", sondern "Stufe 2".

Und weil ich hier gerade von "Sachsen" lese noch etwas, was ich eigentlich Martin mit auf den Weg geben wollte (aber vergessen hatte): Die Bayern - und darin sind sie sich mit den Sachsen einig - mögen es nicht, wenn man vom "Land Bayern" spricht oder gar schreibt. Will man nicht als ungebildeter Auswärtiger auffallen, sollte man sich an die offizielle Terminologie "Freistaat Bayern" oder "Freistaat Sachsen" halten.

Gruß
Gerda

Verfasst: 19. Aug 2009, 18:18
von papa_joe
Wie lange dauern solche Änderungen (Besoldungsrecht Land=Bund) eigentlich?

Ich fange nämlich auch diese Jahr den Vorbereitungsdienst an und bin schon 29 - also beim erhofften Einstieg in 2 Jahren dann 31. Bei mir würde das richtig was ausmachen :?

Bei mir auch "Freistaat Sachsen" ;)