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Jahressonderzahlung bei Dienstherrenwechsel

Verfasst: 3. Aug 2009, 10:13
von ilora2001
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Jahressonderzahlung in Bayern. Ich möchte voraussichtlich zum 01.10.2009 meinen Dienstherren wechseln. Momentan bin ich Landesbeamtin in Bayern und möchte nun zu einer Bayerischen Kommune wechseln. Jetzt habe ich ein Gesetz über die Sonderzahlung in Bayern gefunden: http://www.lff.bayern.de/download/bezue ... 14da54.pdf (Art.8)
Meine frage ist nun, wenn ich wechsele, verliere ich dann meinen Anspruch auf die Sonderzahlung für 2009 komplett und erhalte nur für Oktober - Dezember bei meinem neuen _Dienstherren die Sonderzahlung (also nur 1/3) oder bekomme ich von dem alten Dienstherren auch noch was?
Danke für Eure Hilfe!

Verfasst: 3. Aug 2009, 13:46
von Gerda Schwäbel
Die anderen drei Viertel :) gibt es vom bisherigen (alten) Dienstherrn. So verstehe ich zumindest den Artikel 8 Abs. 2 BaySZG, den ich nachfolgend auszugsweise wiedergebe. [Die m. E. entscheidenden Worte habe ich in Fettschrift hervorgehoben.]

(2) 1Scheidet eine berechtigte Person im Sinn des Art. 2 Abs. 1 aus dem zum jeweiligen Dienstherrn bestehenden Rechtsverhältnis während des Kalenderjahres aus und stehen bei diesem aus einem neuen Dienstverhältnis voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr keine laufenden Bezüge mehr zu, so wird die bis zu diesem Zeitpunkt zustehende Sonderzahlung mit den laufenden Bezügen für den letzten Anspruchsmonat gezahlt oder wenn dies nicht möglich ist, entsprechend nachgezahlt.

Gruß
Gerda