Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

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Kringel
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Kringel »

Derrick hat geschrieben: 21.04.2026 16:54 Jetzt habe ich die seitenweise Fragen auch erhalten. Als Techniker steht man da dann bei den bürokratischen Dedöns etwas auf dem Schlauch.
Vielleicht kann ja jemand helfen.

Bei Erklärung über Rentenansprüche:

Da steht, dass Rentenansprüche z.b. der Deutschen Rentenversicherung oder Witwen, Unfallrente etc anzurechnen sind. Für ca. 7 Jahre als Arbeiter vor der Verbeamtung bekomme ich auch von der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft.

Die erste Frage ist, ob ich bereits Leistungen daraus beziehe. Also erstmal NEIN
Zweite Frage ist dann komisch, ich soll sagen, ob ich da Leistungen beantragt habe.
Antwortmöglichkeit 1: Ja, von folgendem Versicherungsträger -> hab nichts beantragt, deshalb....
Antwortmöglichkeit 2: Nein, Begründung aus Auswahlmöglichkeit ist anzugeben. Nur treffen da alle Auswahlmöglichkeiten dann nicht zu. Was nun?

Dann kommt die Frage: "Ich werde zu folgendem Zeitpunkt einen Rentenantrag stellen"

A:) ca. 4 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze
B:) umgehend nach Versetzung in den Ruhestand
C:) zu einem anderen Zeitpunkt, und zwar

Bei folgendem Versicherungsträger/Versicherungsnummer/Antragsmonat

Was meint man da mit Antragsmonat? Wenn ich zu einem anderen Zeitpunkt (also zwischen Zurruhesetzung und Regelaltersgrenze) einen Antrag stelle, ist das Jahr in dem ich das mache anscheinend egal, aber das Monat muss ich jetzt schon angeben. Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.

Kann da jemand helfen was ich da eintragen soll?
Hallo Derrick !

Betreff Antwortmöglichkeit 2 : Hast du 7 Auswahlmöglichkeiten ? Falls ja, geht es bei der letzten um die ges. Unfallrente ?

Gruß Kringel
Kringel
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Kringel »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 21.04.2026 17:01 Die Rente wird i.d.R. 3 Monate vor Eintritt der Regelaltersgrenze beantragt, so würde ich das mit Monat+Jahr angeben.
So habe ich es ebenfalls gemacht und es kam keine Rückfrage dazu.
Derrick
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Derrick »

Kringel hat geschrieben: 21.04.2026 17:16
Derrick hat geschrieben: 21.04.2026 16:54 Jetzt habe ich die seitenweise Fragen auch erhalten. Als Techniker steht man da dann bei den bürokratischen Dedöns etwas auf dem Schlauch.
Vielleicht kann ja jemand helfen.

Bei Erklärung über Rentenansprüche:

Da steht, dass Rentenansprüche z.b. der Deutschen Rentenversicherung oder Witwen, Unfallrente etc anzurechnen sind. Für ca. 7 Jahre als Arbeiter vor der Verbeamtung bekomme ich auch von der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft.

Die erste Frage ist, ob ich bereits Leistungen daraus beziehe. Also erstmal NEIN
Zweite Frage ist dann komisch, ich soll sagen, ob ich da Leistungen beantragt habe.
Antwortmöglichkeit 1: Ja, von folgendem Versicherungsträger -> hab nichts beantragt, deshalb....
Antwortmöglichkeit 2: Nein, Begründung aus Auswahlmöglichkeit ist anzugeben. Nur treffen da alle Auswahlmöglichkeiten dann nicht zu. Was nun?

Dann kommt die Frage: "Ich werde zu folgendem Zeitpunkt einen Rentenantrag stellen"

A:) ca. 4 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze
B:) umgehend nach Versetzung in den Ruhestand
C:) zu einem anderen Zeitpunkt, und zwar

Bei folgendem Versicherungsträger/Versicherungsnummer/Antragsmonat

Was meint man da mit Antragsmonat? Wenn ich zu einem anderen Zeitpunkt (also zwischen Zurruhesetzung und Regelaltersgrenze) einen Antrag stelle, ist das Jahr in dem ich das mache anscheinend egal, aber das Monat muss ich jetzt schon angeben. Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.

Kann da jemand helfen was ich da eintragen soll?
Hallo Derrick !

Betreff Antwortmöglichkeit 2 : Hast du 7 Auswahlmöglichkeiten ? Falls ja, geht es bei der letzten um die ges. Unfallrente ?

Gruß Kringel
Hallo Kringel,

ja genau. Soll ich dann das mit der Unfallrente ankreuzen?
Eigentlich müsste es eine 8. Antwort geben, die besagt, dass ich bisher keine Rente beantragt habe, weil ich den ER erst vor 2 Wochen beantragt habe und es vorher keinen Sinn machte.

Diese Antwortmöglichkeit gibt es aber nicht.
Derrick
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Derrick »

Kringel hat geschrieben: 21.04.2026 17:17
Dienstunfall_L hat geschrieben: 21.04.2026 17:01 Die Rente wird i.d.R. 3 Monate vor Eintritt der Regelaltersgrenze beantragt, so würde ich das mit Monat+Jahr angeben.
So habe ich es ebenfalls gemacht und es kam keine Rückfrage dazu.
ok, dann nehme ich das "ca. 4 Monate vor Regelaltersgrenze"

Danke.
Dienstunfall_L
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wenn du keine Unfallrente erhältst und auch keine andere Rente bzgl. Frage 2 und auch keinen Anspruch darauf hast, dann würde ich Nein ankreuzen, die Anwortoptionen zu Nein streichen und „nicht zutreffend“ handschriftlich ergänzen.
Kringel
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Kringel »

Derrick hat geschrieben: 21.04.2026 20:16
Kringel hat geschrieben: 21.04.2026 17:16
Derrick hat geschrieben: 21.04.2026 16:54 Jetzt habe ich die seitenweise Fragen auch erhalten. Als Techniker steht man da dann bei den bürokratischen Dedöns etwas auf dem Schlauch.
Vielleicht kann ja jemand helfen.

Bei Erklärung über Rentenansprüche:

Da steht, dass Rentenansprüche z.b. der Deutschen Rentenversicherung oder Witwen, Unfallrente etc anzurechnen sind. Für ca. 7 Jahre als Arbeiter vor der Verbeamtung bekomme ich auch von der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft.

Die erste Frage ist, ob ich bereits Leistungen daraus beziehe. Also erstmal NEIN
Zweite Frage ist dann komisch, ich soll sagen, ob ich da Leistungen beantragt habe.
Antwortmöglichkeit 1: Ja, von folgendem Versicherungsträger -> hab nichts beantragt, deshalb....
Antwortmöglichkeit 2: Nein, Begründung aus Auswahlmöglichkeit ist anzugeben. Nur treffen da alle Auswahlmöglichkeiten dann nicht zu. Was nun?

Dann kommt die Frage: "Ich werde zu folgendem Zeitpunkt einen Rentenantrag stellen"

A:) ca. 4 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze
B:) umgehend nach Versetzung in den Ruhestand
C:) zu einem anderen Zeitpunkt, und zwar

Bei folgendem Versicherungsträger/Versicherungsnummer/Antragsmonat

Was meint man da mit Antragsmonat? Wenn ich zu einem anderen Zeitpunkt (also zwischen Zurruhesetzung und Regelaltersgrenze) einen Antrag stelle, ist das Jahr in dem ich das mache anscheinend egal, aber das Monat muss ich jetzt schon angeben. Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.

Kann da jemand helfen was ich da eintragen soll?
Hallo Derrick !

Betreff Antwortmöglichkeit 2 : Hast du 7 Auswahlmöglichkeiten ? Falls ja, geht es bei der letzten um die ges. Unfallrente ?

Gruß Kringel
Hallo Kringel,

ja genau. Soll ich dann das mit der Unfallrente ankreuzen?
Eigentlich müsste es eine 8. Antwort geben, die besagt, dass ich bisher keine Rente beantragt habe, weil ich den ER erst vor 2 Wochen beantragt habe und es vorher keinen Sinn machte.

Diese Antwortmöglichkeit gibt es aber nicht.
Hallo Derrick !

Google mal nach “gesetzliche Unfallrente” - dort bekommst du eine Definition dazu !

Hast du seit deiner Verbeamtung immer freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet ?

Gruß Kringel
Derrick
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Derrick »

Kringel hat geschrieben: 21.04.2026 21:01
Hallo Derrick !

Google mal nach “gesetzliche Unfallrente” - dort bekommst du eine Definition dazu !

Hast du seit deiner Verbeamtung immer freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet ?

Gruß Kringel
Ja, da hast du recht, das dürfte kein Beamter gemacht haben. Den Punkt hatte ich ewas falsch auf dem Zettel interpretiert.

Dann müsste ich alles für den Fragenkatalog zusammen haben.

Danke an alle die mir da geholfen haben :)
Kringel
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Kringel »

Derrick hat geschrieben: 21.04.2026 21:50
Kringel hat geschrieben: 21.04.2026 21:01
Hallo Derrick !

Google mal nach “gesetzliche Unfallrente” - dort bekommst du eine Definition dazu !

Hast du seit deiner Verbeamtung immer freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet ?

Gruß Kringel
Ja, da hast du recht, das dürfte kein Beamter gemacht haben. Den Punkt hatte ich ewas falsch auf dem Zettel interpretiert.

Dann müsste ich alles für den Fragenkatalog zusammen haben.

Danke an alle die mir da geholfen haben :)
Gerne ! Bei weiteren Fragen, gerne melden.

Bei mir liegt der ER zwar knapp 3 Jahre zurück, habe mir aber von allen Vorgängen Kopien gemacht und archiviert !
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wenn du eine gesetzliche Unfallrente (SGB VII) wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit aus der Tätigkeit vor Verbeamtung oder aus Ehrenamtunfall beziehst, dann weißt du das auch.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von dalahadde »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 21.04.2026 17:01 Die Rente wird i.d.R. 3 Monate vor Eintritt der Regelaltersgrenze beantragt, so würde ich das mit Monat+Jahr angeben.
Hallo,
Wird die Rente dann zur Pension gegengerechnet oder kommt zur Pension hinzu?
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zeerookah
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von zeerookah »

dalahadde hat geschrieben: 22.04.2026 13:57 Hallo,
Wird die Rente dann zur Pension gegengerechnet oder kommt zur Pension hinzu?
Die Rente wird Dir von der BAnst PT abgezogen wenn Du das gesetzliche Rentenalter erreicht hast (Rente geht immer vor Pension)
Du darfst nicht über Dein von der BAnst errechneten Höchstsatz (Prozente = Geld) kommen. Bis zur Gesetzlichen Rente zahlt Dir die BAnst solange Deine Rentenansprüche als Pension aus. Du kannst aber danach nicht für den selben Zeitraum beides bekommen.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wie zeerookah schrieb: Rente wird gegengerechnet (Pension vermindert), aber erstens bleibt m.W. mind. ein Teilbetrag anrechnungsfrei, zweitens kommt es auf die konkreten Zahlen an. Es ist keine Option, die Rente nicht anzugeben.
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zeerookah
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von zeerookah »

Die BAnst PT weiß das Du Anspruch auf eine Rente hast. Und fordert Dich auch auf diese zu Beantragen (wenn Du es nicht machst ziehen sie Dir Deine Ansprüche trotzdem ab)
Wenn Du 71,75% Pension hast wird Dir alles abgezogen. Da Du Privat versichert bist und somit die gesetzliche Krankenversicherung der DRV nicht in Anspruch nimmst bekommst Du zu Deiner Rente einen sehr kleinen Zuschuss zu Deiner PKV der von der BAnst nicht angerechnet wird.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von beachbaer »

Joachim71 hat geschrieben: 16.04.2026 14:58 Am 07.04. direkt den Antrag gestellt und heute kam schon die Urkunde für die Pensionierung. Wenn nur immer alles so schnell geklappt hätte :lol:
Hast du dann 30.6 als Termin gewählt ?

Ich habe noch keine Infos, nur das der Auftrag in Bearbeitung ist.
Joachim71
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Joachim71 »

beachbaer hat geschrieben: 23.04.2026 11:01
Joachim71 hat geschrieben: 16.04.2026 14:58 Am 07.04. direkt den Antrag gestellt und heute kam schon die Urkunde für die Pensionierung. Wenn nur immer alles so schnell geklappt hätte :lol:
Hast du dann 30.6 als Termin gewählt ?

Ich habe noch keine Infos, nur das der Auftrag in Bearbeitung ist.
Ja, habe ich. Passt für mich perfekt, da mein Sohn noch keine 18 ist. Damit erfülle ich so die soziale Komponete :D