Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei DDU nach Dienstunfall
Verfasst: 23. Jan 2024, 17:08
Frage bzgl Höchstgrenze bei DDU nach Dienstunfall.
Im hessischen Versorgungsgesetz steht unter
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
…
3. für Ruhestandsbeamte, die
a) wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand getreten sind, oder
b) nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Hessischen Beamtengesetzes in den Ruhestand getreten sind,
bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze nach § 50 Abs. 1 oder 3 des Hessischen Beamtengesetzes erreicht wird, 71,75 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe des Eineinhalbfachen der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A
Was bedeutet das für Ruhestandbeamte , die wegen DDU nach Dienstunfall in den Ruhestand getreten sind? Ich finde dazu gar nichts.
Danke
Im hessischen Versorgungsgesetz steht unter
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
…
3. für Ruhestandsbeamte, die
a) wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand getreten sind, oder
b) nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Hessischen Beamtengesetzes in den Ruhestand getreten sind,
bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze nach § 50 Abs. 1 oder 3 des Hessischen Beamtengesetzes erreicht wird, 71,75 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe des Eineinhalbfachen der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A
Was bedeutet das für Ruhestandbeamte , die wegen DDU nach Dienstunfall in den Ruhestand getreten sind? Ich finde dazu gar nichts.
Danke