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Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei DDU nach Dienstunfall

Verfasst: 23. Jan 2024, 17:08
von trulla
Frage bzgl Höchstgrenze bei DDU nach Dienstunfall.


Im hessischen Versorgungsgesetz steht unter
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen



3. für Ruhestandsbeamte, die
a) wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand getreten sind, oder
b) nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Hessischen Beamtengesetzes in den Ruhestand getreten sind,
bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze nach § 50 Abs. 1 oder 3 des Hessischen Beamtengesetzes erreicht wird, 71,75 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe des Eineinhalbfachen der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A

Was bedeutet das für Ruhestandbeamte , die wegen DDU nach Dienstunfall in den Ruhestand getreten sind? Ich finde dazu gar nichts.

Danke

Re: Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei DDU nach Dienstunfall

Verfasst: 23. Jan 2024, 18:17
von Dienstunfall_L
Ich würde die Stelle kontaktieren, die dir die Bezügemitteilung schickt.
Ich habe dort kürzlich mit meinen Fragen gute Erfahrung gemacht (nicht Hessen, Fragen bezogen sich nicht auf Zuverdienst).

Re: Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei DDU nach Dienstunfall

Verfasst: 23. Jan 2024, 19:28
von Gertrud1927
Hallo.
Im Hessen Beamtenversorgungsgesetz finde ich nicht was Du schreibst.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bs ... IVZ/part/S

Re: Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei DDU nach Dienstunfall

Verfasst: 23. Jan 2024, 19:43
von Pipapo
Gertrud1927 hat geschrieben: 23. Jan 2024, 19:28 Hallo.
Im Hessen Beamtenversorgungsgesetz finde ich nicht was Du schreibst.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bs ... IVZ/part/S
Das liegt daran, dass die TE eine alte Fassung von 2010/11 zitiert.

@Trulla, schau mal in den § 57 HBeamtVG von 2020.

Re: Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei DDU nach Dienstunfall

Verfasst: 23. Jan 2024, 21:56
von trulla
Ah danke ! Das hilft weiter.