Mindestpension Bayern
Verfasst: 11. Jan 2024, 16:13
Hallo zusammen,
ich bin Beamtin, verheiratet, in Bayern und stehe wegen DDU vor der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand.
Da ich noch nicht so viele Dienstjahre hinter mir habe (15), steht mir die Mindestpension zu, also 66,5 % aus der Endstufe A3.
Da ich noch 2 kindergeldberechtigte Kinder habe, nun meine Frage, wird der entsprechende Orts- und Familienzuschlag zusätzlich zu der Mindestpension bezahlt, s. Art. 69 Abs. 2 BayBeamtVG, oder ist mit Zahlung der Mindestpension alles abgeglichen, also auch der OFZ.
Ich habe schon mehrmals versucht, entsprechende Auskünfte der Pensionskasse zu erhalten, bekomme aber immer unterschiedliche Aussagen, bis hin dazu, dass das erst bei Eintritt des Versorgungsfalles festgesetzt wird. Das muss doch aber gesetzlich eindeutig geregelt sein ?
Da die beiden Varianten einige hundert Euro Unterschied ausmachen, ist es mir natürlich wichtig, vor Ruhestandsversetzung über die finanzielle Situation im Klaren zu sein. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Danke !
ich bin Beamtin, verheiratet, in Bayern und stehe wegen DDU vor der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand.
Da ich noch nicht so viele Dienstjahre hinter mir habe (15), steht mir die Mindestpension zu, also 66,5 % aus der Endstufe A3.
Da ich noch 2 kindergeldberechtigte Kinder habe, nun meine Frage, wird der entsprechende Orts- und Familienzuschlag zusätzlich zu der Mindestpension bezahlt, s. Art. 69 Abs. 2 BayBeamtVG, oder ist mit Zahlung der Mindestpension alles abgeglichen, also auch der OFZ.
Ich habe schon mehrmals versucht, entsprechende Auskünfte der Pensionskasse zu erhalten, bekomme aber immer unterschiedliche Aussagen, bis hin dazu, dass das erst bei Eintritt des Versorgungsfalles festgesetzt wird. Das muss doch aber gesetzlich eindeutig geregelt sein ?
Da die beiden Varianten einige hundert Euro Unterschied ausmachen, ist es mir natürlich wichtig, vor Ruhestandsversetzung über die finanzielle Situation im Klaren zu sein. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Danke !