Dienstunfähigkeit-man bekommt eine DU-Rente vom Dienstherrn?
Verfasst: 16. Jul 2009, 15:04
Hallo liebe Wissende,
ich studiere und will mal, wenn ich groß bin, Berufsschulelehrer werden. Nun bin ich seit Monaten dabei mich über eine BU/DU zu informieren. Dabei habe ich ne Menge Angebote eingeholt, etwas über echte und unechte DU-Klauseln gelernt (nur wenige Anbieter bieten überhaupt eine DU an davon nur extrem wenige eine echte DU-Klausel)
Heute allerdings die wichtigste Info für mich:
Man bekommt eine 'Zahlung' im Falle einer DU vom Dienstherrn, wenn man eine Verbeamtung auf Lebenszeit hat? Die Höhe steigt dann auch noch mit den Dienstjahren?
Ich habe bei einem (dubiosen [Ich traue keinem dieser Unternehmen]) Finanzdienstleister (Formaxx) zwei Angebote eingeholt. Der Berater erklärt mir natürlich was über Versorgungslücke und ja nicht zu niedrige Leistungshöhe abschließen usw.
Heute gehe ich zur Debeka um ein Gegenangebot zu besorgen, da erklärt mir der 'Berater'* doch, dass man eine DU-Zahlung vom Dienstherrn bekommt und man deswegen nicht so hohe Summen abschließen muss. Da wirkt sich natürlich auch auf die Beiträge aus und somit auf den klammen Studentengeldbeutel.
Stimmt das so? Wer kann mir dazu ein paar Infos geben? Ich würde dann jetzt noch im Studium eine BU (bei der Debeka wird das wohl im Falle einer Verbeamtung in eine DU umgewandelt) über 1000,-€ abschließen und die dann sogar nach der Verbeamtung auf evtl. 750,-€ reduzieren. Das wären dann ca. 30€ statt 50€ als Beitrag bei der alten Leipziger/Signal Iduna.
Danke für die Antworten
Takate
* Der 'Berater' erklärte dann etwas schüchtern, dass ich doch bitte nicht bei meinem normalen Berater, sondern bei ihm diese DU abschließen sollte, weil ER ja das Gespräch geführt hätte. Aber die Provision wäre ja sooo gering, dass es nicht deswegen wäre...... herrlich
ich studiere und will mal, wenn ich groß bin, Berufsschulelehrer werden. Nun bin ich seit Monaten dabei mich über eine BU/DU zu informieren. Dabei habe ich ne Menge Angebote eingeholt, etwas über echte und unechte DU-Klauseln gelernt (nur wenige Anbieter bieten überhaupt eine DU an davon nur extrem wenige eine echte DU-Klausel)
Heute allerdings die wichtigste Info für mich:
Man bekommt eine 'Zahlung' im Falle einer DU vom Dienstherrn, wenn man eine Verbeamtung auf Lebenszeit hat? Die Höhe steigt dann auch noch mit den Dienstjahren?
Ich habe bei einem (dubiosen [Ich traue keinem dieser Unternehmen]) Finanzdienstleister (Formaxx) zwei Angebote eingeholt. Der Berater erklärt mir natürlich was über Versorgungslücke und ja nicht zu niedrige Leistungshöhe abschließen usw.
Heute gehe ich zur Debeka um ein Gegenangebot zu besorgen, da erklärt mir der 'Berater'* doch, dass man eine DU-Zahlung vom Dienstherrn bekommt und man deswegen nicht so hohe Summen abschließen muss. Da wirkt sich natürlich auch auf die Beiträge aus und somit auf den klammen Studentengeldbeutel.
Stimmt das so? Wer kann mir dazu ein paar Infos geben? Ich würde dann jetzt noch im Studium eine BU (bei der Debeka wird das wohl im Falle einer Verbeamtung in eine DU umgewandelt) über 1000,-€ abschließen und die dann sogar nach der Verbeamtung auf evtl. 750,-€ reduzieren. Das wären dann ca. 30€ statt 50€ als Beitrag bei der alten Leipziger/Signal Iduna.
Danke für die Antworten
Takate
* Der 'Berater' erklärte dann etwas schüchtern, dass ich doch bitte nicht bei meinem normalen Berater, sondern bei ihm diese DU abschließen sollte, weil ER ja das Gespräch geführt hätte. Aber die Provision wäre ja sooo gering, dass es nicht deswegen wäre...... herrlich
