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Re: DDU und Hinzuverdienst

Verfasst: 21. Apr 2024, 14:47
von Pipapo
Oder du fragst bei deinem Versorgungsamt nach.

Re: DDU und Hinzuverdienst

Verfasst: 24. Apr 2024, 10:01
von Dienstunfall_L
Angenommen jemand ist DDU aufgrund eines Dienstunfall - gilt dann auch , dass man selbstständig etwas hinzu verdienen darf? Oder gibt es da anderer Regeln?
Ich habe noch nie gelesen, dass es diesbezüglich eigene Regeln gibt für DDU aufgrund eines Dienstunfalls. Vielleicht weiß jemand mehr?

Re: DDU und Hinzuverdienst

Verfasst: 24. Apr 2024, 19:07
von AndyO
Man sollte auch nicht vergessen dass alle 2 Jahre eine Kontrolluntersuchung stattfindet. Da wird man gefragt ob man denn neben der Mindestversorgung noch Einkommen durch Beschäftigung erzielt. Die Versorgungskasse weiß es ja ohnehin (Anzeigepflicht). Der Minijob gilt als marginal. Wenn's mehr ist sollte man sich eine gute Geschichte einfallen lassen, warum man weiterhin dienstunfähig ist.