Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

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wtorrixx
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von wtorrixx »

Eine Untätigkeitsklage unterbricht die gesamte Bearbeitung, da alle Akten an das zuständige VG übergeben werden. Da unsere VG mit einer Vielzahl von anderen Entscheidungen beschäftigt sind, kann das dauern. Außerdem käme es lediglich zu einer Einzelfallentscheidung und zu keiner grundsätzlichen Klärung. Mein Anliegen zielt auf eine bundesweite Klärung, durch veränderte Prüfungen und Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses.
Machen wir uns nichts vor, die Zolldirektionen sind mit dem zusätzlichen Arbeitsauftrag überlastet. Das kennen wir alle aus unserer Vergangenheit. immer mehr Aufgaben und immer weniger Personal.
orinoco
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von orinoco »

Hallo,
es geschehen noch Wunder. Mit der heutigen Post erhielt ich den Bescheid von der GZD Rostock, dass die Polizeizulage wieder Ruhegehaltsfähig ist. Bezogen wir sich auf mein Antrag vom Dezember 2023. Der Bescheid hat zwar das Ausfertigungsdatum vom 24.06.2024. Die Zahlung und Nachzahlung sollen mit Monat August aufgenommen werden.
KiKaAi2024
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von KiKaAi2024 »

..schon merkwürdig alles..Antrag Ende November raus.
Wahrscheinlich zu früh und abgelegt irgendwo...naja mal schauen.
Gruß TK
wtorrixx
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von wtorrixx »

...habe gerade in einer anderen Angelegenheit gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt und mein Anliegen wurde für Recht erklärt.

wenn es nicht anders geht, muss man den Rechtsweg nutzen. Sollte ich bis September keine Anerkennungsmitteilung erhalten, schreibe ich meine Klage.
wtorrixx
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von wtorrixx »

aus gut unterrichteten Quellen konnte ich in Erfahrung bringen, dass die Chancen einer zeitnahen Bearbeitung, der gestellten Anträge auf Anerkennung der ruhegehaltfähigen Polizeizulage, sehr schlecht aussehen.

Da bleibt für viele Betroffene vermutlich nur noch der Weg über das zuständige VG. Die zulässige Klage ist begründet, wenn über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist.

Meine Klageschrift ist fertiggestellt. Berücksichtigt habe ich dabei u.a. Art. 33 Absatz 5 GG amtsangemessene Alimentation, Art. 3 Abs. 1 GG Gleichheitsgrundsatz der verfassungswidrigen Unteralimentation.
Mainstream1
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von Mainstream1 »

Das nenne ich mal mit Kanonen auf Spatzen schießen!

Es war ein Fehler das wieder einzuführen. Im Ruhestand bedarf es dieser Zulage nicht. Das war ja auch 20 Jahre ok, ohne das Probleme bestanden.

Wenn das jetzt wieder eingeführt wird, muss man halt die Bearbeitung abwarten, klar das dauert, da extra Personal für eine solche Einmalaktion nicht eingestellt wird. Es werden die Beträge doch nachgezahkt, also "so what"?

Da wird jedes Gericht einesolche Klage erstmal liegen lassen, hoffe ich, bevor die abgeschmettert wird

Kein Wunder, fas die Rechtsschutzversicherung immer teurer wird, wenn in solchen Fällen geklagt wird.

Dafür habe ich nullkommanull Verständnis.

Hoffentlich wird der ganze Quatsch 2026 wieder gestrichen.
MS
Ruhestand
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von Ruhestand »

wtorrixx hat geschrieben: 13.08.2024 15:38 aus gut unterrichteten Quellen konnte ich in Erfahrung bringen, dass die Chancen einer zeitnahen Bearbeitung, der gestellten Anträge auf Anerkennung der ruhegehaltfähigen Polizeizulage, sehr schlecht aussehen.

Da bleibt für viele Betroffene vermutlich nur noch der Weg über das zuständige VG. Die zulässige Klage ist begründet, wenn über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist.

Meine Klageschrift ist fertiggestellt. Berücksichtigt habe ich dabei u.a. Art. 33 Absatz 5 GG amtsangemessene Alimentation, Art. 3 Abs. 1 GG Gleichheitsgrundsatz der verfassungswidrigen Unteralimentation.
[/quote

Hallo, die " gut unterrichteten Quellen" würden mich mal interessieren.

Ansonsten ist es ja Gesetz, dass die Polizeizulage Ruhegehaltsfähig ist, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Dass ein Antrag 8 Monate lang nicht bearbeitet wird und nicht
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Mikesch
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von Mikesch »

Mainstream1 hat geschrieben: 13.08.2024 17:35 Es war ein Fehler das wieder einzuführen. Im Ruhestand bedarf es dieser Zulage nicht. Das war ja auch 20 Jahre ok, ohne das Probleme bestanden.
Sehe ich anders! Ich habe nahezu 20 Jahre PZ erhalten und die war immer ruhegehaltsfähig. Diese wurde dann mit einem Federstrich abgeschafft ohne eine Chance zu haben sich dagegen wehren zu können.
Wie ich diese in meinen Augen Unrechtmäßigkeit finde und was ich von dem jetzigen Aussitzen halte bis die Pensionäre verstorben sind, vermag ich nicht ausdrücken, da ich wahrscheinlich mit dem StGB in Konflikt geraten könnte.
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von wtorrixx »

@Mainstream1
Selbstverständlich kann jeder seine Meinung dazu äußern, dennoch sehe ich das völlig anders.

- Bearbeitung abwarten=ja, aber, wenn seit Dezember 2023 bis heute nicht viel mehr als 1.500 Anträge von weit über zehntausend abgearbeitet worden sind ...... dann erleben die letzten Antragsteller die Gewährung Ihrer Zulage vermutlich nicht mehr

- da keine Eingangsbestätigungen versandt werden, wird ab 01.01.2025 k e i n e Nachzahlung gewährt (Beweislastumkehr)
- Rechtsschutzversicherung ? M e i n e Klageschrift wurde von mir verfasst, Gerichtskosten bestreite ich selbst, vor dem VG besteht hier kein Anwaltszwang
- Klage ist zulässig und begründet, so sieht es auch das VG
Ruhestand
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von Ruhestand »

Hallo,

weiß jemand welches Verwaltungsgericht zuständig ist, das wo man wohnt, oder wo die Generalzolldirektion ihren Sitz hat?
Danke
Mainstream1
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von Mainstream1 »

Siehe § 52 Verwaltungsgerichtsotdnung.
Sollte aber auch in der Rechtsmittelbelehrung benannt sein, wobei es diese ja bei einer Untätigkeitsklage nicht gibt, da es an einem (Widerspruchs) Bescheid mangelt.
Daher m. E. Ist zuständig das Verwaltungsgericht am Sitz der erlassenen Behörde.
MS
MikeHH
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von MikeHH »

Moin an alle Ungeduldigen,
nach nunmehr 8 Monaten seit Antragstellung ist die Polizeizulage nun mit der Septemberpension von der GZD Nord angewiesen worden.
Bei mir sind das 133,75 € zum Zeitpunkt der Pensionierung gewesen, wäre ich einen Monat später gegangen 190,-€. :evil:

Grüße aus dem sonnigen Norden
KiKaAi2024
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von KiKaAi2024 »

MikeHH hat geschrieben: 21.08.2024 12:05 Moin an alle Ungeduldigen,
nach nunmehr 8 Monaten seit Antragstellung ist die Polizeizulage nun mit der Septemberpension von der GZD Nord angewiesen worden.
Bei mir sind das 133,75 € zum Zeitpunkt der Pensionierung gewesen, wäre ich einen Monat später gegangen 190,-€. :evil:

Grüße aus dem sonnigen Norden
..ich bin nicht ungeduldig, wäre eben schon gut eine Systematik bei der Bearbeitung zu erkennen.
Freut mich für dich ( ...nur sollte man sich nicht beklagen wegen der Höhe.....) Thema erledigt.

Für mich und vermutlich viele andere wird/ ist es eine unendliche Geschichte.
Gruß TK
MikeHH
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von MikeHH »

Ich beklage mich nicht wegen der Höhe, ich ärgere mich nur.
Zum Zeitpunkt meiner Pensionierung war die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit noch gar nicht spruchreif.
Das keine Informationen zum Bearbeitungsstand der Anträge veröffentlicht werden ist allerdings sehr schlecht.
Bei mir waren es 8 Monate nach Antragstellung, die Zahlung erfolgt ohne weiteren Bescheid einfach mit der Bezügemitteilung.

Gruß MikeHH
wtorrixx
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Re: Ruhegehalt Polizeizulage Ausgleichszulage

Beitrag von wtorrixx »

#Ruhestand : Die Frage, welches VG für dich zuständig ist, spielt keine große Rolle. Die Klage kann an das für deinen Wohnsitz zuständige VG gerichtet werden. Im Falle einer Unzuständigkeit wird die Klage an das zuständige VG übergeben. Die Klage muss gewisse Formvorschriften erfüllen, sonst wird sie abgewiesen und es entstehen Kosten. Dann lieber einen Rechtsanwalt beauftragen, auch um die Klage beim zuständige VG einzureichen.