Seite 1 von 1

Wegfall von Aufgaben, => Anpassung Besoldungsgruppe?

Verfasst: 2. Jan 2024, 11:07
von beamtenmikado0815
Aufgrund von Funktionsübertragungen hatte ich das Glück, das meine Stellenbeschreibung angepassst wurde.
Ich bin dann befördert worden und dadurch auch in eine höhere Besoldungsgruppe gekommen.

Wie ist das denn geregelt, falls irgendwann wesentliche Aufgaben wegfallen bzw. anderen Führungskräften übertragen werden?

Meines Wissens gibt es nur eine Zurückstufung im Rahmen einer Degradierung als Disziplinarmaßnahme.

Ich würde also weiter meine Besoldungsgruppe behalten, auch wenn Aufgaben wegfallen.

Sehe ich das richtig?

Re: Wegfall von Aufgaben, => Anpassung Besoldungsgruppe?

Verfasst: 2. Jan 2024, 11:25
von Pipapo
Ja.

Re: Wegfall von Aufgaben, => Anpassung Besoldungsgruppe?

Verfasst: 2. Jan 2024, 15:51
von Jupiter
Das ist der ganz große Unterschied zum Tarifrecht. Als Beamter wird man nicht anhand von konkreten Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert und entlohnt.
In Ihrem Fall geht es darum, dass Sie auf einer Planstelle sitzen, die (mindestens) Ihrer Besoldungsgruppe entspricht. Wie die Stellenbeschreibung aussieht ist insoweit unerheblich.