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Anspruch auf Reisekosten bei Abordnung mit dem Ziel der Versetzung aus persönlichen Gründen

Verfasst: 12. Dez 2023, 19:13
von TZT
Hallo zusammen,

mir stellt sich die Frage, ob ein Anspruch auf Reisekosten besteht, wenn ein Landesbeamter zu einer Bundesbehörde abgeordnet wird mit dem Ziel der Versetzung und das auf eigenen Wunsch?

Eine Abordnung aus dienstlichem Anlass löst ja aus, dass die Abordnung wie eine Dienstreise behandelt wird, aber wie ist es, wenn die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung aus persönlichen Gründen erfolgt?

Danke vorab!

Re: Anspruch auf Reisekosten bei Abordnung mit dem Ziel der Versetzung aus persönlichen Gründen

Verfasst: 12. Dez 2023, 20:08
von Aufsteiger85
Was für Reisekosten willst du denn erstattet haben? Die, die dir am ersten Tag bei der Anreise entstehen? Bin etwas verwirrt.

Re: Anspruch auf Reisekosten bei Abordnung mit dem Ziel der Versetzung aus persönlichen Gründen

Verfasst: 12. Dez 2023, 20:20
von TZT
Hallo Aufsteiger85,
ohhh, ja, das hab ich zu wenig beschrieben.
Der neue Dienstort liegt einfache Entfernung knapp 30 km vom bisherigen entfernt. Es geht um die tägliche Pendelstrecke für die Dauer der 6-monatigen Abordnung.

Re: Anspruch auf Reisekosten bei Abordnung mit dem Ziel der Versetzung aus persönlichen Gründen

Verfasst: 12. Dez 2023, 21:22
von Aufsteiger85
Wäre da nicht eher Trennungsgeld nach §6 TGV einschlägig? Bin jetzt nicht sooo fit mit der Materie... Dass du auf eigenen Wunsch wechselst, ist ja eine Sache. Dass dafür eine Abordnung nötig ist, ist aber in meinen Augen definitiv dienstlich veranlasst. Zudem wird dein persönliches Interesse ja auch vom Einstellungswunsch des Bundes überlagert.

Aber: Man korrigiere mich, wenn ich falsch liege!

Re: Anspruch auf Reisekosten bei Abordnung mit dem Ziel der Versetzung aus persönlichen Gründen

Verfasst: 13. Dez 2023, 10:08
von TZT
Guten Morgen, ja ich glaube, da hast Du mich auf die richtige Spur gesetzt.
§ 1 Abs. 1 Nr, 1 TGV Bund berechtigt in den Bundesdienst abgeordnete Beamte. Nach § 6 Abs. 1 ist der Fall dann wie eine Dienstreise zu behandeln. Also entsteht ein Anspruch auf Fahrkostenerstattung oder Wegstrecken-Entschädigung.

Mir stellt sich nun noch die Frage, ob ich auch bei meinem "noch" Dienstherrn also nach Landesrecht einen entsprechenden Anspruch habe? Die Rechtsgrundlage ist fast deckungsgleich. Voraussetzung wäre hier noch der Erhalt von laufenden Dienstbezügen, aber soweit ich weiß, soll mein Gehalt für die Zeit der Abordnung vom "noch" Dienstherrn gezahlt werden.

Natürlich kann ich nicht bei beiden Erstattung beantragen, das versteht sich von selbst. Aber habe ich die Wahl?

Und dann stellt sich mir noch die Frage, ob für den Fall einer Versetzung vom Land zum Bund nach § 1 Abs. 2 also die "Versetzung aus dienstlichen Gründen" erfüllt wäre? Ob als nach der Versetzung weiterhin ein Anspruch auf Trennungsgeld besteht?

Re: Anspruch auf Reisekosten bei Abordnung mit dem Ziel der Versetzung aus persönlichen Gründen

Verfasst: 13. Dez 2023, 12:52
von Martin2006
Der „neue" Dienstort muss sich zudem außerhalb des Einzugsgebiets im Sinne des Umzugskostenrechts befinden, was bedeutet, dass er auf einer üblicherweise befahrenen Strecke von mehr als 30 Kilometer von der bisherigen Dienststätte entfernt ist

Re: Anspruch auf Reisekosten bei Abordnung mit dem Ziel der Versetzung aus persönlichen Gründen

Verfasst: 13. Dez 2023, 14:16
von TZT
Für den Fall der Versetzung sehe ich die Mindestentfernung von 30 km auch, jedoch ist die Abordnung ja die laufende Nr. 6 des 2. Absatzes. Die Einschränkung bezieht sich, wenn ich das richtig lese auf 1-5 und 10-13. Oder verstehe ich das falsch?