Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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sunny47
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von sunny47 »

hollmi hat geschrieben: 15.05.2026 19:04 Moin Moin ,nach Anruf wieder so´n netten Brief erhalten ; Aufgrund der Vielzahl von Aufträgen zur Berechnung der Dienstzeiten vor dem 17.Lebensjahr wird die Bearbeitung leider noch einige Zeit dauern ! Muss das so ?Kopfschüttel
Wie lange wartest du denn schon?
hollmi
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von hollmi »

Moin Moin ,erster Schrieb vom29.02.2024.Danach vier mal angerufen und immer wieder vertröstet.
wbbs
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von wbbs »

Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte eine Untätigkeitsklage einreichen. Erstens ist die Klage so oder so von Erfolg gekrönt, zweitens wird sich die Behörde relativ schnell bewegen. Hier ist ja mittlerweile ein Zeitpunkt erreicht, der von den teilweise seit Jahren wartenden Kollegen einfach nicht mehr toleriert werden sollte.
sunny47
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von sunny47 »

hollmi hat geschrieben: 19.05.2026 09:32 Moin Moin ,erster Schrieb vom29.02.2024.Danach vier mal angerufen und immer wieder vertröstet.
So lange warte ich nun auch schon. Habe eine Rechtschutzversicherung und werde dieser nun den Fall übergeben.
hollmi
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von hollmi »

Okay , werde ich auch mal versuchen .
Data Morgana
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Data Morgana »

Moin. Gestern nun nach 2 Jahren den Bescheid erhalten. Einige Blätter ohne Nummerierung mit Aufrechnungen. Ich denke mal die finale Aussage ist im Blatt Anlage Festsetzung RGVH enthalten. Liest sich wie folgt :
Festsetzung der Ruhegehaltssätze
Anlage Berechnung § 14 Abs. 1 BeamtVG n. F 70,73 v.H.
“ “ § 85 Abs 1 BeamtVG 65,36 v.H.

Das Ergebnis der Berechnungen führt zu folgendem maßgeblichen Ruhegehaltssatz
§ 14 BeamtVG neue Fassung 70,73 v. H.
Nach Berücksichtigung des Anpassungsfaktor §69e BeamtVG in Höhe von 0,95667 beträgt der Ruhegehaltssatz 67,67 v. H.
Die Nettobezüge und die Höhe der Nachzahlung entnehmen Sie der Bezügemitteilung Juni 2026.

Anmerkung : Ich habe 01.09.1969 als Postjungbote angefangen, bin aber bereits 1992 nach dem 2. Bandscheibenvorfall nach Hause geschickt worden. Auf unserer Dienststelle waren 123 weitere Mitarbeiter die aus gesundheitlichen Gründen den Posten wechseln mussten – allerdings keine freien
Dienststellen. Also Urkunde in die Hand gedrückt bekommen und ab nach Spanien.
hollmi
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von hollmi »

Moin Moin , super ,das freut mich!!
Dienstunfall_L
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Dienstunfall_L »

Freut mich auch, aber frage mich, wie nach 23 Jahren (1969-1992) 70,73 % zusammen kommen.
Hessen63
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Hessen63 »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 25.05.2026 10:15 Freut mich auch, aber frage mich, wie nach 23 Jahren (1969-1992) 70,73 % zusammen kommen.
Würde mal meinen, das da die 10,8% Kürzung noch weg geht, ebenso die 1,8%. Meine Berechnung geht von 71,75% aus, dann die Abzüge


Nachtrag meinerseits, "Er dürfte die 10,8% Abzug gar nicht haben, Fehler meinerseits"
Zuletzt geändert von Hessen63 am 25.05.2026 11:07, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß aus Hessen Heinz
Rorbert001
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Rorbert001 »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 25.05.2026 10:15 Freut mich auch, aber frage mich, wie nach 23 Jahren (1969-1992) 70,73 % zusammen kommen.
Da kann man daraus erkennen wie hoch die Kürzungen über die Jahre hinweg waren. In den 60er Jahren haben (so meinte ich mal gelesen zu haben) 30 Jahre bis zur Höchstgrenze ausgereicht. Aber zu der Zeit gab es auch kein Mindestruhegehalt. Was ich auch mal gelesen hatte ist, dass man auf eigenen Wunsch vorzeitig (ohne größere Abzüge) auf Wiedersehn sagen konnte. Da war der Beamte noch deutlich unabhängiger.
https://www.myheimat.de/bobingen/c-loka ... n_a1279941

Die KI sagt dazu folgendes:
In den 1960er Jahren war das Pensionssystem für Beamte im Vergleich zu heute deutlich großzügiger und von einem früheren Ruhestand sowie weniger finanziellen Abschlägen geprägt. Die wesentlichen Unterschiede zu heute lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Eintrittsalter: In den 1960ern war es üblich, mit 65 Jahren in den Ruhestand zu gehen, wobei viele Beamte bereits früher ausschieden. Heute gilt auch für Beamte schrittweise die Regelaltersgrenze von 67 Jahren, auch wenn der durchschnittliche tatsächliche Pensionsbeginn bei etwa 63 Jahren liegt.
Versorgungsabschläge: Frühpensionierungen (etwa aufgrund von Dienstunfähigkeit) waren in den 1960er Jahren für den Staat finanziell weitaus unproblematischer, da hohe Nachwuchszahlen den Bedarf an Beamten deckten und abschlagsfreie Vorruhestandsregelungen üblich waren. Wer heute vorzeitig in Pension geht, muss in der Regel mit spürbaren Abschlägen rechnen.
Versorgungsniveau: Die Höhe der Pension (das Ruhegehalt) orientierte sich auch in den 1960ern am letzten Grundgehalt. Die maximal erreichbaren Höchstsätze (heute nach 40 Dienstjahren maximal

) fielen in der Praxis durch entsprechende Zulagen oft noch sehr lukrativ aus. Heute ist das System durch politische Reformen gedeckelt, um die Belastungen für die Staatskassen abzufedern.
Hier eine ganz gute Unterlage zu den Entwicklungen:
https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/d ... FB-277.pdf
hollmi
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von hollmi »

Kann ich mit meinen 52% nur von träumen .
xantialf
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von xantialf »

Hallo in die Runde,
ich hoffe, dass vielleicht jemand in der Lage ist, Licht ins Dunkel zu bringen. Mein Vater hat 1957 mit 14 Jahren als Postjungbote bei der Deutschen Bundespost angefangen. Anschließend ist er verbeamtet worden und hat als Paketzusteller gearbeitet. Er verstarb 1984. Seitdem bekommt meine Mutter eine Hinterbliebenenpension. Mittlerweile ist meine Mutter an Demenz erkrankt und in einem Pflegeheim untergebracht. Ich habe die Betreuung übernommen. Daher habe ich auch das Schreiben bekommen, nachdem Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr anerkannt werden können.
Dieses Schreiben habe ich zurückgeschickt und ein Eingangsschreiben zurückbekommen mit dem Datum 02.05.2024. Seitdem ist nichts mehr passiert. Ich habe dann versucht telefonisch nachzuhaken, aber ich bekam nur eine e-mail,wonach die Angelegenheit noch in Bearbeitung ist (e-mail vom 17.07.25) Ich habe keinerlei Unterlagen mehr von meinem Vater (Umzug der Mutter und Demenz). Aus meiner Zeit bei der Arbeitsagentur weiß ich, dass Unterlagen nach einer gewissen Zeit vernichtet werden. Daher meine Frage: Existiert nach den ganzen Jahren noch eine Personalakte meines Vaters? Da die Kosten für das Pflegeheim nicht unerheblich sind und meine Mutter keine Rechtschutzversicherung besitzt stellt sich die Frage, ob ich irgendeine Möglichkeit habe, die Bearbeitung zu beschleunigen?
Viel Text, aber vielleicht hat ja jemand einen Tipp.
dsabwien
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von dsabwien »

Hallo Xantialf,
könnte nichts werden mit der Personalakte.
Gibt es denn noch den Ausbildungsnachweis vom Vater?
Evtl. Kontoauszüge, Bezügemitteilung?
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zeerookah
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von zeerookah »

xantialf hat geschrieben: 29.05.2026 15:56 stellt sich die Frage, ob ich irgendeine Möglichkeit habe, die Bearbeitung zu beschleunigen?
Nein :!:
xantialf
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von xantialf »

Es gibt leider kene Unterlagen mehr. Daher denke ich, dass eine Neuberechnung nicht mehr möglich sein dürfte. Aber trotzdem müsste ich doch irgendeine Antwort seitens der Post bekommen.