Am Samstag ist meine Bezügemitteilung für April 2026 eingegangen.
Anbei auch die Monate mit den „Aufrollungsdifferenzen“ ab Mai 2023.
Mit dem Bescheid vom 02. März 2026, (genau 2 Jahre nach Antragsstellung datiert)
wurde eine neue Berechnung mit dem Muster vom ersten Monat Mai 2023 aufgeführt.
Meine Exceltabelle hat anschließend dasselbe Ergebnis wie die Summer der „Aufrollungsdifferenzen“.
Die Summe von Mai 2023 bis März 2026 wurde dann versteuert, obwohl ich für die
Jahre 2023 bis 2025 einen hohen Freibetrag hatte.
Anscheinend wurde der 02. März 2026 vom Bescheid als Versteuerungszeitpunkt genommen.
Da für 2026 mein Freibetrag nicht mehr so hoch war, fiel für die Summer der Nachverrechnung
noch einiges an Lohnsteuer an.
Ich bin also im Großen und Ganzen zufrieden.
Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
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Matei53
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Jörg58
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo in die Runde,
gestern, 1.April kam Post von der banst. Dachte zuerst ein Aprilscherz, aber Nein die haben meinen Antrag endlich bearbeitet.
Meine Ausbildungszeit zum F-Handwerker (01.05.1976-30.04.1979) wurde jetzt anerkannt.
Ab dem 01.01.2021 wurde die ruhegehaltsfähige Dienstzeit neu festgesetzt.
Sie schreiben:" zu Unrecht wurde Ihnen die Ausbildungszeit nicht als Ruhegehalt anerkannt." ( Da Ausbildungsende vor 1980)
Mir ist allerdings von Kollegen bekannt, die Ihren Bescheid schon viel früher erhalten haben, dass ab dem 01.01.2020 die Dienstzeit neu festgesetzt wurde. Als fehlt mir ein Jahr ! Da werde ich auch Widerspruch einlegen.
Ich bin mir sicher, dass die jetzige Bearbeitung nur aufgrund meiner Fristsetzung (per Einschreiben/Rückschein) erfolgt ist.
Ich wünsche allen die noch warten viel Erfolg
gestern, 1.April kam Post von der banst. Dachte zuerst ein Aprilscherz, aber Nein die haben meinen Antrag endlich bearbeitet.
Meine Ausbildungszeit zum F-Handwerker (01.05.1976-30.04.1979) wurde jetzt anerkannt.
Ab dem 01.01.2021 wurde die ruhegehaltsfähige Dienstzeit neu festgesetzt.
Sie schreiben:" zu Unrecht wurde Ihnen die Ausbildungszeit nicht als Ruhegehalt anerkannt." ( Da Ausbildungsende vor 1980)
Mir ist allerdings von Kollegen bekannt, die Ihren Bescheid schon viel früher erhalten haben, dass ab dem 01.01.2020 die Dienstzeit neu festgesetzt wurde. Als fehlt mir ein Jahr ! Da werde ich auch Widerspruch einlegen.
Ich bin mir sicher, dass die jetzige Bearbeitung nur aufgrund meiner Fristsetzung (per Einschreiben/Rückschein) erfolgt ist.
Ich wünsche allen die noch warten viel Erfolg
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Matei53
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Nach welchen Kriterien wird der Stichtag 1.1.2020 und /oder 1.5.2023 festgelegt ?
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wbbs
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Glückwunsch zur lange ersehnten neuen Bewilligung. Ich glaube nicht, dass Du diese Behörde mit der Frist zum Handeln gebracht hast? Du warst nach über 28 Monaten einfach mal dran. Meine Frist, Mitte Februar, ist schon längst verstrichen. Deshalb habe ich vor einigen Wochen Klage eingereicht.Jörg58 hat geschrieben: 02.04.2026 09:14
Ich bin mir sicher, dass die jetzige Bearbeitung nur aufgrund meiner Fristsetzung (per Einschreiben/Rückschein) erfolgt ist.
Ich wünsche allen die noch warten viel Erfolg
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mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Matei53 , der 1.5.2023 resultiert aus einem Urteil vom Europäischen Gerichtshof, ab diesem Datum muss auch die Azubi Zeit vorm 17.Lj anerkannt werden. Daraufhin hat die die BAnst-PT (musste sie wohl) uns alle angeschrieben und diesen ganzen Vorgang gestartet. Woher das Datum 1.1.2020 in diesem Zusammenhang stammt weiß ich nicht.Matei53 hat geschrieben: 02.04.2026 16:05 Nach welchen Kriterien wird der Stichtag 1.1.2020 und /oder 1.5.2023 festgelegt ?
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Matei53
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Danke. @ mroe2016
Ich bin sehr zufrieden, und es hat alles wie selbst berechnet, auf den Cent gestimmt.
Wollte mit meiner Frage nicht zeigen das ich unverschämt bin, nur die unterschiedliche Datierung irritierte mich.
Man bekommt schon ein schlechtes Gewissen bei unserer jetzigen Situation da ab 1. Mai wieder eine Erhöhung ansteht.
An alle schöne Ostertage
Ich bin sehr zufrieden, und es hat alles wie selbst berechnet, auf den Cent gestimmt.
Wollte mit meiner Frage nicht zeigen das ich unverschämt bin, nur die unterschiedliche Datierung irritierte mich.
Man bekommt schon ein schlechtes Gewissen bei unserer jetzigen Situation da ab 1. Mai wieder eine Erhöhung ansteht.
An alle schöne Ostertage
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wbbs
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
wenige Tage vor Ende der Erklärungsfrist gegenüber dem Verwaltungsgericht hat die Bundesanstalt mir meinen neuen Besoldungsbescheid zukommen lassen. Auf gut einem Dutzend Seiten werden drei verschiedene Berechnungsmodelle, die prozentual eng beieinanderliegen, präsentiert.
Die für mich günstigste nach § 55 weist 71,75 % auf und wird hoffentlich zur Anrechnung kommen. Klarheit bringt erst die nächste Bezügemitteilung im kommenden Mai. Den noch wartenden Kollegen viel Glück und Erfolg.
wenige Tage vor Ende der Erklärungsfrist gegenüber dem Verwaltungsgericht hat die Bundesanstalt mir meinen neuen Besoldungsbescheid zukommen lassen. Auf gut einem Dutzend Seiten werden drei verschiedene Berechnungsmodelle, die prozentual eng beieinanderliegen, präsentiert.
Die für mich günstigste nach § 55 weist 71,75 % auf und wird hoffentlich zur Anrechnung kommen. Klarheit bringt erst die nächste Bezügemitteilung im kommenden Mai. Den noch wartenden Kollegen viel Glück und Erfolg.
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Matei53
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo zusammen,
„Wie gewonnen so zerronnen“
Und ab 1.Mai 2026 geht es wieder zurück von 71,75% auf 69,76%
Gerade in einem anderen Beitrag gesehen
https://share.google/HGjuo3zb8FB7vTG8k
Mal schauen was da raus kommt
Ein schönes Wochenende
„Wie gewonnen so zerronnen“
Und ab 1.Mai 2026 geht es wieder zurück von 71,75% auf 69,76%
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Mainstream1
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Das sieht erstmal so aus, aber dadurch wird der Abzug nach § 50 f für Pflegeleistungen "eingebaut". Der Einzelabzug entfällt dadurch.
Ist hier aber schon einmal geschrieben worden, siehe auch unter der Rubrik "Bundesbeamte".
Ist hier aber schon einmal geschrieben worden, siehe auch unter der Rubrik "Bundesbeamte".
MS
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Murmels Frauchen
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Laut dem User Martin2006 in dem erwähnten Thread ist dem nicht so. Auch steht im Raum, dass die Höchstsatz-Änderung wohl nur die Altersgeldempfänger betrifft. Allerdings wird da wohl einiges umstrukturiert. Und laut Aussage von außerhalb soll es wohl auch bereits Klagevorbereitungen geben.Matei53 hat geschrieben: 17.04.2026 07:27 Hallo zusammen,
„Wie gewonnen so zerronnen“
Und ab 1.Mai 2026 geht es wieder zurück von 71,75% auf 69,76%
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Mal schauen was da raus kommt
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