Für 20 Monate Nachzahlung incl Inflationsprämie + Steuerentlastung Dez. 24 ?
Das ist nicht viel...aber jeder Euro zählt. 71,75 % nicht erreicht ?
Die Bezügemitteilung für Dezember hab ich auch noch nicht.
Moderator: Moderatoren
Für 20 Monate Nachzahlung incl Inflationsprämie + Steuerentlastung Dez. 24 ?
Nix verbindliches zu deinem Vorgang, allerdings tippe ich darauf, dass es auf eine Art Altersgeld für die erbrachten Jahre hinauslaufen wird.Annilu hat geschrieben: ↑12.12.2024 09:18 Hallo ich hoffe ,dass es hier einen ähnlichen Fall gibt und mir jemand helfen kann:
Ich habe von 1988-1991 die Ausbildung zur Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb gemacht.
12.1995 bin ich aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig entlassen worden. Als Beamtin auf Widerruf
Ich habe einige Zeit danach einen Unterhaltsbeitrag bekommen da ich nach meiner Dienstunfähigkeit eine Ausbildung gemacht habe und somit konnte ich mein Leben als alleinerziehende Mama bestreiten .Das Kind habe ich nach meiner Ausbildung 1993 bekommen.
Ich habe nach diesem Unterhaltsbeitrag keine Versorgungsbezüge mehr erhalten.
Nun schrieb mich die Banst an,dass ich nach der neuen Rechtslage Ansprüche hätte.
Meine komplette Ausbildung war seinerzeit nicht anerkannt .
Würde sie anerkannt hätte ich die Wartezeit erfüllt.
Nun habe ich gelesen,dass sie anerkannt wird und vor allem muß.Ausbildungszeiten Paragraph 12.
Das bezieht sich nicht nur auf Zeiten vor dem 17Jahr.
Wie ist das nun für mich?
Weiß da jemand was?
Lt Nachfrage dauert die Bearbeitung mindestens 1Jahr,die haben 100000 Fälle mindestens-so die Auskunft .
Da ist wohl Einiges schief gelaufen..
Liebe Grüße
Habe mich da nochmals etwas eingelesen und glaube (unverbindlich), dass du als ehemalige Beamtin auf Widerruf keine Chance hast, wegen dem Altersgeld. Die Gesamtzeit von fünf Jahren wird durch die Zeit als Widerrufsbeamtin, so wie ich das lese nicht erreicht.Annilu hat geschrieben: ↑12.12.2024 14:39 @Herrn und @Robert001
Lieben herzlichen Dank für die schnellen Antworten.
Mit dem Altersgeld hatte ich auch gelesen..und da zählen die Ausbildungszeiten auf jedenfall dazu.
Zu erwähnen ist noch , dass ich die teilweise Erwerbsminderung bekomme und ich tatsächlich eingeschränkt nach wie vor bin.
Das weiß aber auch die Banst.
Ich werde das einfach abwarten und mich freuen , wenn es einen positiven Bescheid in irgendeiner Form gibt.
Eine gute und schöne Advents-und Weihnachtszeit .
Liebe Grüße
Das mit der Wartezeit von 5 Jahren hatte ich auch gelesen zur Dienstunfähigkeit, nur ob die bei Beamten auf Widerruf greift, ich glaube es nicht. Siehe Link dazu:https://beamtenservice.de/dienstunfaehi ... ert%20sind.Annilu hat geschrieben: ↑13.12.2024 12:23 @Robert001
Lieben Dank für die Antwort…
Ich hatte auch nochmal nachgelesen und die Befürwortung von Altersgeld ist nur auch bei freiwillig aus dem Dienst gehenden Beamten auf Lebenszeit.
Bei Dienstunfähigkeit greift die Bundesbeamtenversorgung und dies auch bei einer Wartezeit von 5 Dienstjahren.
Wie das aber gehandhabt wird bleibt mir wohl nur abzuwarten .
Liebe Grüße